Aczento.com – Firmengründung in Singapur ab EUR 899,–

Wenn auch die Personen oder Unternehmen, die ein Geschäft in Singapur registrieren lassen wollen, nicht singapurische Staatsangehörige sein müssen oder bereits in Singapur registriert sein müssen, so muss in jedem Fall aber der Manager des zu gründenden Unternehmens singapurischer Staatsangehöriger, dauernd in Singapur wohnhaft oder Inhaber eines „employment pass“ sein.
Wie jedes andere Unternehmen auch ist die „company“ bei der ACRA (s.o.) vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zur Eintragung anzumelden. Der „Business Registration Act“ beschreibt im Einzelnen, was alles als ein „business“ gilt und demzufolge angemeldet werden muss. Hierunter fallen jede Form von Handel, Geschäftsverkehr, Handwerk und jeder Beruf und jede Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ohne Ämter, Anstellungen oder bestimmte, aufgelistete Tätigkeitsfelder einzuschließen.

Wenn auch die Personen oder Unternehmen, die ein Geschäft in Singapur registrieren lassen wollen, nicht singapurische Staatsangehörige sein müssen oder bereits in Singapur registriert sein müssen, so muss in jedem Fall aber der Manager des zu gründenden Unternehmens singapurischer Staatsangehöriger, dauernd in Singapur wohnhaft oder Inhaber eines „employment pass“ sein.

Sodann sind für ausländische Unternehmen, die eine Gesellschaft in Singapur gründen wollen, die beglaubigten Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge und anderen konstitutiven Dokumente bei der ACRA einzureichen. Weiter müssen ausländische Unternehmen zwei singapurische Staatsangehörige benennen, denen Zustellungsvollmacht erteilt wurde, sowie die Direktoren des ausländischen Unternehmens. Sollten diese gleichzeitig auch die Direktoren der zu gründenden Gesellschaft sein, so sind über sie weitere Angaben über Beruf, Zivilstand, Anschrift, etc. einzureichen, damit der „Registrar“ den Gegenstand des Unternehmens und die Erfüllung aller gesetzlicher Auflagen prüfen kann.

Auch alle Änderungen der eintragungsbedürftigen Tatsachen sind dem “Registrar“ binnen zwei Wochen nach Auftreten der Änderungen mittels „form D“ zu melden.

Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie bei der Firmengründung in Singapur, sprechen Sie uns an.

http://www.aczento.com/de/die-gruendung-in-singapur/anmeldung-zur-eintragung

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2275 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden