Dissen/BRD:Tankgutscheine oder Internetkostenzuschüsse sind Lösungen, um der Abwanderung von Fachkräften in Betrieben entgegen zu wirken. Wir sind im Gespräch mit Rainer Lechtenfeld und Philipp Quatmann der K3 GmbH aus Dissen. Den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland laufen die ausgebildeten Fachkräfte davon. Doch was kann der Arbeitgeber dagegen unternehmen?
Im Interview mit PRbielefeld erfahren wir mehr über die Möglichkeit, mit steuerfreien Extras dem Fachkräftemangel und den Lohnnebenkosten entgegen zu wirken. Lechtenfeld und Quatmann sind Lohn-Vergütungsexperte der K3 GmbH und haben bereits mit mehr als 1000 Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland über Lohn gesprochen. Wir treffen die Unternehmen in Ihrem Büro im Oldenburger Münsterland in Emstek.
Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Thema Fachkräftemangel?
“Der Fachkräftemangel hat sich zu einem der wichtigsten Bestandteile unserer Arbeit im Bereich der Lohngestaltung entwickelt, so Philipp Quatmann. Insbesondere in den letzten Jahren hat das Thema erheblich an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile ist durch die demografische Entwicklung der Mangel an gut ausgebildeten Mitarbeitern deutlich spürbar.”
Herr Lechtenfeld, wen betrifft der Fachkräftemangel in der Bundesrepublik?
“Besonders hart betroffen sind kleine und mittelständische Betriebe, die der Abwanderung der qualifizierten Arbeitnehmer finanziell kaum etwas entgegensetzen können. Ist der Mitarbeiter einmal weg, sind die Chancen sehr gering, eine adäquate Ersatzkraft zu finden. So ist heute bittere Realität, dass zum Beispiel ein Glasermeister am Arbeitsmarkt fast nicht verfügbar ist! Was sich für den Arbeitnehmer als Chance erweist, kann für den Betrieb zum unangenehmen Dauerthema werden.” Daher sind die Arbeitgeber heute mehr denn je gefordert, gute Mitarbeiter durch “zusätzliche Extras” sowie eine moralisch vertretbare Lohnethik an das Unternehmen zu binden. Und das langfristig.”
Was verstehen Sie unter dem Begriff “Lohnethik”?
“Die Lohnethik beschreibt die moralischen Wertevorstellungen eines Unternehmens in seiner Gehaltsstruktur. Wie steht das wirtschaftliche Interesse des Betriebes, Gewinn zu machen, den moralisch vertretbaren Idealen des Arbeitgebers gegenüber. Und zwar im Verhältnis zum Unternehmensgewinn zu den gezahlten Löhnen. Der Arbeitgeber von heute muss sich zwingend konkrete Gedanken machen, ob der im eigenen Unternehmen gezahlte Lohn für die geleistete Arbeit zeitgemäß und angemessen ist. Ein Arbeitgeber, der hohe Gewinne einfährt, seine Mitarbeiter jedoch an der Mindestlohngrenze bezahlt, muss sich zukünftig nie dagewesenen Herausforderungen stellen.”
Welche Herausforderungen meinen Sie genau?
“Die Lohnethik beschreibt hier einen extrem langen und mühsamen Weg. Ist der Arbeitgeber, ganz gleich ob kleiner oder großer Betrieb, bekannt für geringe Löhne, sollte der Arbeitgeber schon heute konkrete Maßnahmen ergreifen, um diesen “unzureichenden Ruf” entgegen zu wirken. Bleibt der Unternehmer untätig, wird er in naher Zukunft immense Schwierigkeiten haben, überhaupt noch Mitarbeiter für sein Unternehmen zu gewinnen.”
Welche Lösungsansätze gibt es hier für Unternehmen?
“Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen. Nutzen Sie die vom Gesetzgeber gewollten Lösungen aus dem Einkommenssteuergesetz und überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen Extras. Attraktive Gehaltsstrukturen, die für den Arbeitgeber eine hohe Mitarbeiterbindung nach sich ziehen, sind unter Berücksichtigung der Lohngestaltung auch bezahlbar. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter einen Tankgutschein auszuhändigen. Die Vorteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer liegen dabei deutlich auf der Hand.” Auch ein Firmenwagen, das Smartphone oder der Tablet PC sind weitere Möglichkeiten, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.” Ein weiterer Positiver Nebeneffekt. Der Arbeitgeber präsentiert sich modern, zeitgemäß und anderes als die Anderen Arbeitgeber.
Wie muss sich der Arbeitgeber das in der Praxis vorstellen?
“Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bruttolohnerhöhung in Höhe von 75,00 Euro monatlich, stehen dem Arbeitnehmer am Ende nicht mehr als ca. 35,00 Euro bis 40,00 Euro netto zur Verfügung. Dem Arbeitgeber entstehen jedoch für diese Bruttolohnerhöhung Kosten von insgesamt ca. 95,00 Euro. Hätte nun der Arbeitnehmer anstelle der Bruttolohnerhöhung einen Warengutschein erhalten, hätte der Arbeitgeber lediglich einen Gesamtaufwand von 40,00 Euro gehabt. Es entsteht bei gleichem Netto für den Arbeitnehmer ein Vorteil für den Arbeitgeber von 55,00 Euro monatlich.” Steht dem Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von mehr als 500 Euro ins Haus, sollte die Überlegung dahin gehen, dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen. Eine Win Win Situation für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.”
Welche Möglichkeiten gibt es noch Herr Quatmann?
“Neben den bereits genannten Extras zum Lohn ermöglicht das Steuergesetz noch weitere Lohngestaltungsbausteine. So sind der Kindergartenzuschuss, Reisekosten und die betriebliche Gesundheitsförderung eine durchaus attraktive Lösung. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist eine optimale Lösung, gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Hier hilft meist eine Versorgungsordnung, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden.”
Das hört sich nach einer Menge Mitarbeiterbindung an, oder?
“Ja, genau das soll es auch sein. Nutzt der Unternehmer seine gesetzlichen Möglichkeiten im Rahmen der nachhaltigen Lohngestaltung und setzt diese für seinen Betrieb gewinnbringend ein, wird das Abwandern der Fachkräfte im eigenen Unternehmen bald der Vergangenheit angehören. Hat ein Arbeitgeber aufgrund einer ungenügenden Lohnethik im eigenen Unternehmen heute noch ausreichend Mitarbeiter, kann das in wenigen Jahren bereits ganz anders aussehen. Ein konkreter Maßnahmenkatalog ist heute für jeden Unternehmer unverzichtbar. Das Ziel dabei muss sein: Fachkräfte halten und gewinnen.”
Was ist Ihr persönliches Fazit zur Lohngestaltung?
“Bei den Nettolohnbausteinen handelt es sich nicht ausschließlich um Eurobeträge, die “einfach” nur auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen werden. So muss der lieb gewonnene Tablet-PC beim Ausscheiden aus dem Betrieb wieder dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Bleibt der monatliche Tankgutschein mit der nächsten Lohnabrechnung aus. Wird der Fahrtkostenzuschuss zukünftig nicht mehr gewährt. Fehlt der Werbekostenzuschuss beim neuen Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung! Hier wird dem Arbeitnehmer klar, was er an seinem Arbeitgeber hatte.” Je attraktiver der Arbeitgeber die Lohnstruktur in seinem Unternehmen gestaltet, desto besser ist er auf den demografischen Wandel verbunden mit dessen Folgen vorbereitet.”
Gibt es Regeln, die bei der Umsetzung zu beachten sind?
“Unbedingt. Die praktische Umsetzung der Gehaltsoptimierung mit Nettolohnbausteinen in einem Betrieb muss von einem Fachmann oder einem spezialisierten Steuerberater begleitet werden. Hier gilt: Nachhaltige Steuervorteile erhält nur derjenige, der sich an die gesetzlichen Regelungen hält und Bestimmungen beachtet. Die Möglichkeiten der Lohngestaltung sind umfangreich und führen nur bei richtiger Handhabe zum gewünschten Erfolg. “”Sieht sich jetzt ein Arbeitgeber mit seiner Lohnethik konfrontiert, ist zwingend ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Noch nicht heute, aber spätestens morgen führt eine unzureichende Lohnethik im eigenen Unternehmen unweigerlich zu schwerwiegenden Folgen. Das, was der Arbeitgeber heute versäumt, muss er in Zukunft teuer und mit viel Aufwand nachholen. Ob mit Erfolg ist dabei ungewiss. ”
Geht es bei der Lohngestaltung ausschließlich nur um Geld und mehr Netto?
Ganz und gar nicht! Selbstverständlich spielt die Anerkennung, Lob aber auch Tadel eine wichtige Rolle. Ich erlebe viele Mitarbeiter, die ein tolles Auskommen haben, dennoch unglücklich in Ihrem Unternehmen sind. Die Lohngestaltung unter Berücksichtigung der steuerlichen Möglichkeiten hilft in diesen Fällen nicht. Dennoch ist aber auch hier ein Trend des “Wohlfühlfaktors” sichtbar. Der Arbeitgeber ist bereit, Geld in die Hand zu nehmen, damit sich der Mitarbeiter wohl fühlt. Daher findet inzwischen immer mehr die betriebliche Gesundheitsförderung Beachtung. Hier ergeben sich noch einmal zusätzliche Chancen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vom Staat gefördert und gewollt sind.
Vielen Dank für das spannende Interview. Weiterführende Informationen zum Thema Fachkräftemangel finden Sie im Internet unter http://www.lohnethik.de/
Die K3 GmbH aus Dissen bildet zertifizierte Vergütungsexperten aus. Das Unternehmen befasst sich seit mehr als 15 Jahren mit Lohn und Gehalt deutscher Angestellter. Schwerpunkt der Arbeit ist dabei die Vermeidung der Abwanderung von Fachkräften, Fachkräftegewinnung, Mitarbeitermotivation sowie die Reduzierung von Lohnnebenkosten.
Kontakt:
K3 GmbH
Philipp Quatmann
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