Wer Pflichtteilsansprüche gezielt reduzieren will, braucht kreative und rechtssichere Strategien. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie sich Vermögen schützen lässt – ohne Gesetze zu umgehen.
Nicht jede Familienkonstellation ist harmonisch. Gerade im Bereich des Erbrechts äußern viele Mandanten den Wunsch, bestimmte Angehörige – häufig Kinder aus früheren Beziehungen – nicht am Nachlass zu beteiligen. Doch das deutsche Pflichtteilsrecht macht einen vollständigen Ausschluss nahezu unmöglich. Trotzdem lassen sich Pflichtteilsansprüche zumindest wirtschaftlich reduzieren – mit durchdachter Gestaltung und Fingerspitzengefühl.
Ein aktueller Beratungsfall zeigt, wie komplex, aber auch lösbar solche Situationen sein können: Ein Ehepaar ohne gemeinsame Kinder, der Ehemann mit einem Sohn aus erster Ehe, den er ausdrücklich enterben möchte. Die Eheleute besitzen ein umfangreiches Immobilienvermögen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Wunsch: Der Neffe der Ehefrau soll später einmal alles erben, der Sohn aber möglichst leer ausgehen.
Zunächst wurden typische Modelle geprüft: Schenkungen an Stiftungen, Treuhandlösungen, vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch, Auslandsstiftungen – doch überall gab es entscheidende Haken: Entweder blieb die wirtschaftliche Kontrolle erhalten (und damit auch die Pflichtteilsergänzungsgefahr nach § 2325 BGB) oder die Versorgung des Paares wäre nicht mehr gesichert gewesen.
Die schließlich umgesetzte Lösung war ein kreatives Verkaufskonzept: Der Ehemann veräußerte eine Immobilie an den Neffen – mit vollem Verkehrswert, reduziert um ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für sich und seine Frau. Der Kaufpreis wurde gestundet bis zum Tod beider Ehepartner. Zugleich wurde der Anspruch auf diesen Kaufpreis vertraglich an die Ehefrau abgetreten – verbunden mit einem Erlass im Testament für den Fall, dass sie vorverstirbt.
Das Ergebnis:
o Lebenslange Versorgung durch Mieteinnahmen
o Keine Pflichtteilsergänzung, da echter Verkauf
o Der Neffe erhält später das Vermögen steueroptimiert
o Der Sohn kann nur auf das verbleibende Vermögen zugreifen
Solche Lösungen erfordern Präzision und juristisches Know-how. Einfach ist das nicht – aber gerade darin liegt oft der Reiz. Wer eine kluge und rechtssichere Strategie sucht, ist gut beraten, sich frühzeitig individuell begleiten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.in-ruhe-gehen.de
Regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen zur Vorsorgeplanung
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland
fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de
Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de