Wenn sich Ehepaare auseinander gelebt haben steht am Ende häufig eine Trennung und darauf folgt die Scheidung. Das ist zwar traurig, doch kann auch einen Neuanfang bedeuten
Wenn sich Ehepartner auseinander gelebt haben, dann steht am Ende häufig die Scheidung ins Haus.
Ist für die Eheschließung kein Rechtsanwalt für Familienrecht erforderlich, so braucht man für die Ehescheidung jedoch zumindest einen Rechtsanwalt, der dann letzten Endes auch den Scheidungsantrag für eine Partei stellen kann. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann eine Ehescheidung jedoch grundsätzlich auch mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dabei kann eine Ehe grundsätzlich jedoch erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erfolgen. Eine Trennung in diesem Sinne bedeutet eine Trennung von “Tisch und Bett”. Es reicht daher für eine Trennung nicht aus, dass lediglich keine sexuellen Kontakte mehr bestehen. Es ist zwar auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich, jedoch wird dies regelmäßig schwierig zu gestalten sein. Es bietet sich daher an, sich nach einer Trennung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Die Kosten für eine solche Beratung dürfen für einen Verbraucher gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht höher als 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % liegen. Oft zahlt auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung das Honorar für eine solche Erstberatung. Auch im Hinblick auf etwaige Unterhaltsansprüche oder Verpflichtungen bietet sich ein solches Erstberatungsgespräch durchaus an. Rechtsanwälte für Familienrecht finden Sie im Internet oder auch durch eine Nachfrage bei der entsprechenden Anwaltskammer.
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Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Familienrecht
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Haagstr. 10
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Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Familienrechtskanzlei u.a. für Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.
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