ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel – Teil 2

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel – Teil 2

ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 – Teil 2

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 2

ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 – Teil 2

Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäudearten und betrifft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Bislang galt dies bei bestimmten Gebäuden nur für Anlagen mit einer Bruttoleistung von 15 kW pro Einheit. Die neue Regelung gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft oder erweitert werden.

Smart Meter: Intelligente Stromzähler Pflicht
In Deutschland wird der Einsatz von Smart Metern ab nächstem Jahr für alle Verbraucher Pflicht, die einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers haben. Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch in Echtzeit erfassen und an den Energieversorger übermitteln. Für Verbraucher bedeutet dies eine höhere Transparenz über ihren Stromverbrauch, da sie in Echtzeit sehen können, wie viel Energie sie verbrauchen und zu welchen Zeiten. Dies kann helfen, den Verbrauch zu optimieren und Stromkosten zu senken. Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte mit einem Jahresenergieverbrauch bis 10.000 kWh oder Betreiber von Kleinanlagen bis 15 kW werden auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie etwa eine Wärmepumpe hat, zahlt nicht mehr als 50 Euro pro Jahr. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt.

Neue CO2-Steuer für Autofahrer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Stufe der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Steuer in Kraft, die Autofahrer direkt betreffen wird. Die Steuer auf CO2-Emissionen steigt von bisher 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid. Laut ARAG Experten könnte sich die Steuererhöhung auf die Benzin- und Dieselpreise auswirken, die um etwa drei Cent pro Liter steigen könnten. Diese Erhöhung ist Teil der deutschen Klimapolitik, die darauf abzielt, den CO2-Ausstoß zu verringern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern.

Solardachpflicht in NRW ab 2025
Wer in Nordrhein-Westfalen plant, ein Haus zu bauen, muss künftig eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach installieren. Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. Ziel ist es, erneuerbare Energien zu fördern und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es jedoch zahlreiche Ausnahmen gibt, etwa wenn eine Solaranlage technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder ein Gebäude weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche besitzt. Für Bestandsbauten gilt: Sie müssen ab 1. Januar 2026 nachrüsten, wenn das Dach neu gedeckt wird.

Beratungspflicht für Biozidprodukte
Wer sich im nächsten Jahr vor lästigen Mücken schützen oder den Mäusen im Garten den Garaus machen will und dazu auf sogenannte Biozidprodukte wie z. B. Insektensprays oder Mäuseköder zurückgreift, muss beim Kauf etwas Zeit einplanen. Denn ab Januar 2025 dürfen diese Produkte laut ARAG Experten nur noch nach einer verpflichtenden Beratung verkauft werden – und das sowohl im Geschäft als auch online. Die Beratung umfasst Hinweise zur Prävention, Alternativen mit geringeren Risiken, eine sachgemäße Anwendung und mögliche gesundheitliche oder ökologische Folgen. Übrigens: Auch Holzschutzmittel gehören zu diesen Produkten.

Negativ-Einträge bei der Schufa werden schneller gelöscht
Ab Januar 2025 können Verbraucher ihre negativen Schufa-Einträge deutlich schneller löschen lassen – nach nur 18 Monaten statt wie bisher nach 36 Monaten. Diese Regelung gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Der Verzug muss einmalig und die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach der Mahnung beglichen werden. Die verkürzte Frist ermöglicht es Verbrauchern, ihre Bonität schneller zu verbessern. Auch für Unternehmen ist die frühzeitige Löschung von Vorteil, da sie jetzt schneller an ihr Geld kommen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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