Worauf es beim Umzug in die erste eigene Wohnung ankommt – Verbraucherinformation der ERGO Group

Worauf es beim Umzug in die erste eigene Wohnung ankommt – Verbraucherinformation der ERGO Group

So gelingt der Schritt raus aus dem Elternhaus

Worauf es beim Umzug in die erste eigene Wohnung ankommt - Verbraucherinformation der ERGO Group

Mit der richtigen Vorbereitung ist der Umzug ein Kinderspiel. (Bildquelle: ERGO Group)

Für Studium oder Ausbildung ziehen viele Jugendliche in eine andere Stadt. Je näher der Umzugstermin rückt, desto mehr steigt auch die Vorfreude auf den großen Tag. Doch der Auszug aus dem Elternhaus bedeutet meist auch viel Arbeit und neue Herausforderungen. Damit der Start in der ersten eigenen Wohnung reibungslos verläuft, gilt es einiges zu beachten. Worauf es bei der Planung und Vorbereitung ankommt, welche Fallen im Mietvertrag lauern können und welche finanziellen Förderangebote es gibt, beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO, informiert zudem über die wichtigsten Versicherungen.

Gesamtkosten berücksichtigen

Mit dem Semesterstart Anfang Oktober und dem Ausbildungsbeginn im September beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem, wenn mit dem Studium oder der Ausbildung der Umzug in eine neue Stadt verbunden ist. Für viele bedeutet das den Auszug aus dem Elternhaus. Ist die neue Bleibe gefunden, geht die Arbeit erst richtig los. Damit der Umzug reibungslos klappt, kommt es auf eine gute Vorbereitung und Planung an. “Besonders wichtig ist es, sich bereits im Vorfeld eine Übersicht über die Kosten zu verschaffen, die auf einen zukommen”, rät Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. “Dabei sind neben Miete, Strom, Betriebskosten, Heizung und Internet auch Rundfunkbeitrag, Kaution und Versicherungen sowie Ausgaben für Freizeit und Alltag zu berücksichtigen.”

Ummeldung und Adressen ändern

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, bereits vorab Adressänderungen bei Banken, Ärzten, Behörden und Co. zu veranlassen sowie Daueraufträge oder Lastschrifteinzüge für regelmäßige Zahlungen einzurichten. “Außerdem müssen sich Mieter innerhalb von 14 Tagen mit ihrem Personalausweis und einer Wohnbescheinigung vom Vermieter beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort ummelden”, so Brandl. Der Vermieter ist übrigens dazu verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. Die Rechtsexpertin von ERGO hat außerdem den Tipp, beim Vermieter nachzufragen, ob es möglich ist, bereits ein paar Tage vor dem offiziellen Termin mit dem Umzug zu starten.

Finanzielle Unterstützungsangebote

Sich als Azubi oder Student eine eigene Wohnung zu finanzieren, ist trotz Nebenjob häufig schwierig. Daher gibt es viele Unterstützungsangebote, um das Umzugsbudget aufzustocken. “Eltern von Kindern, die beispielsweise unter 25 sind und studieren oder eine Ausbildung machen, sind meist kindergeldberechtigt”, erläutert Brandl. “Dieses können sie an ihr Kind weitergeben.” Darüber hinaus sind auch Mietzuschüsse über das BAföG beziehungsweise die Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld möglich. “Mieter sollten prüfen, welche Förderungen für sie in Frage kommen und diese rechtzeitig beantragen”, ergänzt die ERGO Juristin. Das Wohngeld kann jedoch durch den Bezug anderer Sozialleistungen ausgeschlossen sein.

Mietvertrag

Bevor junge Erwachsene ihren ersten eigenen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie diesen unbedingt gründlich lesen und prüfen. “Hierbei ist darauf zu achten, ob alle persönlichen Angaben sowie die Wohnungsbeschreibung korrekt sind”, rät Brandl. Entspricht etwa die angegebene Wohnfläche der Realität und sind alle erwähnten Räume wie Keller oder Dachboden, aber auch eine Einbauküche nutzbar und die Geräte funktionstüchtig? “Die Kaution darf außerdem drei Monatskaltmieten nicht übersteigen”, ergänzt Brandl. “Ist die Höhe ausgeschöpft, ist es nicht erlaubt, eine zusätzliche Bürgschaft von den Eltern zu verlangen. Ebenfalls verboten ist es, alle Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Unzulässig sind zum Beispiel die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung.” Übrigens: Enthält der Mietvertrag Klauseln beispielsweise zu Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, können diese ungültig sein. Um späteren Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Rechtsexpertin von ERGO, bei der Übergabe Schlüsselanzahl, Zählerstände für Gas, Wasser und Strom sowie Mängel im Protokoll festzuhalten.

Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern prüfen

Wer auszieht, muss nicht nur seinen Alltag selbst organisieren, sondern meist auch finanziell auf eigenen Beinen stehen. Das bedeutet auch, für verursachte Schäden zu haften. “Vor den möglicherweise hohen Kosten schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung”, so Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO. Wie lange Kinder in der Police der Eltern miteingeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Anbieter. “Bei den meisten Versicherungen sind sie mitversichert, solange sie sich in der Erstausbildung befinden – auch wenn sie bereits ausgezogen sind”, erläutert Poll. “Studenten und Azubis sollten daher die elterlichen Versicherungsbedingungen prüfen, bevor sie eine eigene Police abschließen.”

Für den Rundumsorglos-Schutz sorgt eine Hausratversicherung

Meist ist die Erstausstattung einer Wohnung nicht hochwertig, trotzdem kann sich der Abschluss einer Hausratversicherung auszahlen. “Gehen Kaffeemaschine oder Smart-TV durch einen Überspannungsschaden kaputt oder wird der teure Laptop gestohlen, kann das ein großes Loch in die meist knappe Haushaltskasse reißen”, so die Versicherungsexpertin. “Die meisten merken erst dann, wie wichtig es sein kann, finanziell abgesichert zu sein.”
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.234

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,1 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 721 Millionen Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Group AG
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
cd6a84ad541021edda1566b3ae7c8276f78e5291
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
comcepta GmbH
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
cd6a84ad541021edda1566b3ae7c8276f78e5291
http://www.comcepta.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden