Lorz: Zusage zu Hessengeld abtretbar, verpfändbar und auch bei veränderten Bedingungen gültig

Lorz: Zusage zu Hessengeld abtretbar, verpfändbar und auch bei veränderten Bedingungen gültig

Hessischer Finanzminister im Interview für die Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen

Lorz: Zusage zu Hessengeld abtretbar, verpfändbar und auch bei veränderten Bedingungen gültig

Frankfurt/ Wiesbaden, 7. August 2024 – Das Hessengeld wird “abtretbar und verpfändbar” sein und zudem verlässlich zehn Jahre lang vom Land Hessen ausgezahlt, selbst wenn sich die Lebensumstände der Immobilienkäufer verändern. Das sagte der hessische Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz in einem Interview mit “Haus & Grund – Hauseigentümer-Magazin in Hessen”. Die aktuelle Ausgabe der Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen ist dieser Tage erschienen.

Erstkäufer einer Immobilie will das Land ab Herbst 2024 mit dem Hessengeld von der Grunderwerbsteuer entlasten. Wer seit dem 1. März 2024 gekauft hat, bekommt über zehn Jahre gestreckt einen Förderbetrag von 10.000 Euro je Käufer und 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren – jedoch bis maximal zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuer.

Der lange Auszahlungszeitraum hatte in der Zielgruppe Fragen aufgeworfen. Warum wird der Gesamtbetrag nicht auf einmal ausgezahlt, da die Banken oft die Grunderwerbsteuer nicht mitfinanzieren? Was geschieht, wenn sich die Situation in der Familie ändert, vielleicht eine Scheidung erfolgt?

“Findige Lösungen” aufgrund des Bescheids von Bauträgern oder Banken erwartet
Das Land beabsichtige “das Hessengeld abtretbar und verpfändbar auszugestalten”, sagte dazu Finanzminister Alexander Lorz. “Ich bin mir sicher, dass der eine oder andere Bauträger oder auch die eine oder andere Bank mit der Sicherheit eines Bewilligungsbescheides über das Hessengeld im Rücken hier findige Lösungen anbieten wird.” Auch um die Verlässlichkeit der Zusage müssten Geförderte nicht bangen: “Jeder Hessengeldberechtigte erhält einen Zuwendungsbescheid, der die gesamte Laufzeit von zehn Jahren abdeckt. Eine Aufhebung des Zuwendungsbescheids mit der Pflicht zur Rückzahlung bereits erhaltener Zuwendungen ist nur für Fälle vorgesehen, in denen die Bewilligung – trotzt der vorgesehenen Plausibilitätsprüfung – etwa mittels unrichtiger Angaben oder sogar arglistiger Täuschung erschlichen wurde.”

Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: “In dem angenehmen Gespräch hat Minister Lorz uns diese neuen Details zum Hessengeld genannt, die auch sicher vielen Familien erhebliche Unsicherheit nehmen werden, ob die Förderung verlässlich ist und sie auch wirklich entlasten kann.”

Das in der Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen abgedruckte Interview entstand aus einem Gespräch, zu dem im Juni auf Einladung des Hessischen Finanzministers der Landesvorsitzende von Haus & Grund Hessen, Christian Streim, sowie Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt im Finanzministerium waren.

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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