Pleite von Lehman jährt sich zum fünftenmal
Das Landgericht Gießen hatte die Klage, die auf Rückzahlung von EUR 20.000,00 gerichtet war im Jahre 2012 noch abgewiesen und die telefonische Beratung aus dem Jahr 2007 zu einem Lehman-Zertifikat nicht beanstandet. Das OLG Frankfurt am Main sah jedoch erhebliche Begründungsmängel im Urteil und wiederholte die Beweisaufnahme eigenhändig. Danach revidierte es die Entscheidung, nicht zuletzt deshalb weil die Glaubhaftigkeit des Sparkassenberaters “gering” war (OLG Frankfurt am Main – 23 U 82/12). Damit bekommt die Klägerin fast Tag genau fünf Jahre nach der Lehman-Pleite ihre Anlagesumme plus Zinsen zurück. In der Sache ging es um ein sogenanntes Alpha-Express-Zertifikat. Solche Zertifikate werden als besonders riskant und kompliziert angesehen. Das OLG Celle hatte im Mai zu diesem Zertifikatstyp besondere Aufklärungspflichten statuiert. Danach müssen Banken über die strukturellen Unterschiede von Indices besonders aufklären (OLG Celle, Urt. v. 15.05.2013 – 3 U 11/13).
Die Sparkasse, die einen Vergleich vor dem Senat bis zu Letzt ablehnte, muss nun auch die Kosten der beiden Verfahren tragen. Nach Auffassung des Frankfurter Rechtsanwaltes, Matthias Schröder, häufen sich zurzeit die anlegerfreundlichen Urteile in Sachen Lehman Brothers. Auch wenn Schröders Kanzlei, LSS Rechtsanwälte, noch zahlreiche Klagen betreut, kommen diese bankenkritischen Entscheidungen für die meisten Kläger zu spät. Allein vor dem Landgericht Frankfurt wurden zwischen 2009 und 2012 mehr als tausend Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
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