Die Reederei Ahrenkiel, Mutter des Fondshauses Hamburg, steht offenbar zum Verkauf. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22. August.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, sucht die Reederei Ahrenkiel offenbar einen Käufer. Dem Bericht der FAZ zufolge soll es auch bereits drei Übernahmeangebote geben.
37 Handelsschiffe zählen zur Flotte der Ahrenkiel-Gruppe. Außerdem ist die Reederei die Muttergesellschaft des Emissionshauses Fondshaus Hamburg, das seinerseits mehr als 30 Schiffsfonds aufgelegt hat. Nach Angaben von “Fonds Professionell” haben allerdings zwölf Schiffsfonds des Fondshauses Hamburg seit 2012 Insolvenz angemeldet. Erst kürzlich erwischte es den FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin.
Dass die Reederei Ahrenkiel, zu deren Anteilseignern und Gläubigern auch die HSH Nordbank zählt, nun offensichtlich zum Verkauf steht, ist ein deutliches Zeichen, dass die Krise der Schifffahrt immer noch andauert. Für die Anleger der FHH Schiffsfonds stellt sich zudem die Frage, wie sie sich unter geänderten Rahmenbedingungen verhalten sollen. Zumal in vielen Fällen, die Investition in einen FHH Schiffsfonds nicht die erwünschte Rendite gebracht haben dürfte.
Dennoch haben gerade Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Denn das Beratungsgespräch hat möglicherweise nicht die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt. Viele Anleger, die in Schiffsfonds investiert haben, suchten eine sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge. Als solche wurden Schiffsfonds auch häufig beworben.
Allerdings hat die immer noch anhaltende Krise der Schifffahrt deutlich gezeigt, dass Schiffsfonds alles andere als eine geeignete Altersvorsorge sind. Wer in Anteile an Schiffsfonds investiert, erwirbt eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Über diese Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen. Dies verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten haben.
Geschädigte Anleger von FHH-Schiffsfonds sollten sich daher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
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