Erfolgreiche Rechtsberatung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht u. bei Schmerzensgeld: Ciper & Coll.
Patientenanwälte setzen sich für Medizingeschädigte ein, mit Erfolg: Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler (bundesweit) fordern “punitive damages”
Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich für medizingeschädigte Patienten und Verkehrsunfallopfer vor. In der auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeldrecht und Verkehrsunfallrecht mit Personenschaden spezialisierten Kanzlei gehen täglich rund ein dutzend Mandatsanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet ein, in denen Menschen selber, oder deren Angehörigen Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind, oder die Opfer eines Verkehrsunfalles sind und dabei schwer in ihrer Gesundheit geschädigt wurden.
Es ist den Anwälten ein besonderes Bedürfnis, das bestehende Missverhältnis zwischen regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft und oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigten Opfern ins rechte Lot zu bringen. Gerade in denjenigen Fällen, in denen es für die Betroffenen um ihre Existenz geht, also in Fällen, in denen es um Ansprüche im Millionen-Euro-Bereich geht, versuchen gegnerische Versicherungen mit allen möglichen Mitteln, sich ihrer Zahlungspflicht entgegenzusetzen. Dann ist es die Aufgabe der Anwaltschaft, sich konsequent und zielgerichtet gegen diese Geschäftspraktiken zur Wehr zu setzen und die Versicherer zu angemessenen Abfindungszahlungen zu bewegen. Gelingt das nicht aussergerichtlich, so nehmen Ciper & Coll. gerichtliche Hilfe in Anspruch. Auf der Kanzleihomepage www.ciper.de ist eine Auswahl der gerichtlichen Prozesserfolge der jüngeren Vergangenheit aufgeführt. Unschwer lässt sich hieraus erkennen, dass es sich bei den Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchung der Versicherungen nicht lediglich um Einzelfälle handelt, ganz im Gegenteil, handelt es sich bei den mehreren hunderten aufgeführten Prozesserfolgen lediglich um die Spitze des Eisberges. Erfolgreiche Verfahren in kleineren Fällen, in denen es nur um Ansprüche bis 5.000,- Euro geht und die daher vor den Amtsgerichten geführt werden, sind in der Aufstellung nicht einmal erhalten.
Kanzleigründer und – inhaber Dr Dirk Christoph Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, würde es begrüssen, daß auch in Deutschland sogenannte “punitive damages” zu zahlen sind. In den USA werden mit der Zahlung dieses Strafschadenersatzanspruches diejenigen Versicherer abgestraft, die sich angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von berechtigten Regulierungsforderungen nicht von ihren Verhaltensmustern abbringen lassen, angemessene Regulierungen vorzunehmen. Die hierfür zu zahlenden Strafschäden liegen oftmals im hohen Millionen-Dollar-Bereich.
Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld, bundesweit informieren
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Herr Dirk Dr Ciper
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