Die Soziale Pflegeversicherung wurde in Deutschland zum 1. Januar 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Sie bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die “fünfte Säule” der Sozialversicherungen. Da die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit abdeckt, empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Zusatzversicherung soll das Risiko privater Zuzahlungen abfangen oder reduzieren. Sie springt genau dann ein, wenn Pflegebedürftige oder deren Angehöre einen Großteil der Kosten selbst tragen müssen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Auf http://www.tarifcheck24.com/pflegezusatzversicherung/vergleich/ kann jeder Interessierte mithilfe von Vergleichsrechnern ermitteln, welche leistungsstarken Pflegezusatzversicherungen einen optimalen und individuellen Schutz bieten.
Seit Januar 2013 fördert der Staat private Pflegepolicen. Die geförderte Pflegezusatzversicherung als neues Vorsorgeprodukt erhält sogleich die inoffizielle Bezeichnung “Pflege-Bahr”, benannt nach dem derzeitigen Bundesminister für Umwelt Daniel Bahr.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes soll sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahrzehnten fast verdoppeln. Es wird geschätzt, dass sie von aktuell 2,4 Millionen auf 4,5 Millionen im Jahr 2050 ansteigt. Somit wird der Zweck der Pflege-Bahr deutlich: Er hat die Notwendigkeit, Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Insbesondere für junge Leute mit Erkrankungen oder für Menschen, die wegen ihres fortgeschrittenen Alters oder gesundheitlicher Beeinträchtigung keinen anderen Versicherungsvertrag erhalten, lohnt sich eine geförderte Pflegezusatzversicherung.
Pflege-Bahr-Tarife können ohne Berücksichtigung einer Altersgrenze und auch von Menschen mit Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei nicht notwendig. Auch dürfen die Versicherer keine Antragssteller ablehnen sowie keine Risikozuschläge erheben und Leistungen ausschließen. Der staatliche Zuschuss von jährlich 60 Euro wird dann gezahlt, wenn der Beitrag für die Pflegezusatzversicherung bei mindestens 120 Euro pro Jahr liegt.
Bislang bieten ca. 30 Versicherungen die Pflege-Bahr-Tarife an. Erfüllt die private Pflegezusatzversicherung die gesetzlichen Vorgaben und wird der monatliche Mindestbetrag von 10 Euro gezahlt, erhalten die Kunden die Zulage von 5 Euro monatlich.
Auf http://www.tarifcheck24.com werden die privaten Krankenversicherungen aufgelistet, die eine Pflegezusatzversicherung anbieten. Hier können private Pflegezusatzversicherungen miteinander verglichen werden. Oftmals ist es lohnenswert, neben dem Pflege-Bahr eine weitere Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Vor allem sollten Kunden vor Vertragsabschluss darauf achten, dass Leistungen der Police an die allgemeine Inflationsrate angepasst sind. Zwar steigen dadurch die monatlichen Beiträge, ein künftiger Wertverlust des vereinbarten Pflegetagegeldes wird aber verhindert.
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