Hundeführerschein: Eine tierische Prüfung

Hundeführerschein: Eine tierische Prüfung

ARAG Experten über Hundeführerscheine und andere tierische Nachweise

Hundeführerschein: Eine tierische Prüfung

Mit einem Hundeführerschein oder einem ähnlichen Nachweis zeigen Hundehalter, dass sie sicher im Umgang mit ihrem Tier sind. Für welchen Hund man wo einen Hundeführerschein bzw. eine Sachkundebescheinigung benötigt und worin der Unterschied beider Scheine liegt, verraten die ARAG Experten anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober.

Was ist ein Hundeführerschein?
Der Hundeführerschein ist laut ARAG Experten ein Nachweis für Hundehalter, mit dem sie zeigen können, welche besonderen Kenntnisse sie im Umgang mit ihren Vierbeinern besitzen. Weiterhin gibt der tierische Führerschein Aufschluss darüber, dass der Hund gut erzogen und zu jeder Zeit unter Kontrolle ist. Mit anderen Worten: Der Hund ist weder eine Gefahr für andere Hunde noch Menschen.

Der Hundeführerschein ist so lange gültig, wie Hund und Halter zusammenleben. Der Nachweis bezieht sich immer nur auf das Tier, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. Für einen weiteren Hund muss erneut ein Hundeführerschein gemacht werden. Wer sich um den Hundeführerschein drückt, muss – wo er verpflichtend ist – mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen.

Ist der Hundeführerschein Pflicht in Deutschland?
In Deutschland sind die Regelungen zum Nachweis der Sachkunde Ländersache. In den meisten Bundesländern sind Hundeführerschein oder Sachkundeprüfung freiwillig. Dennoch gibt es hierzulande vereinzelte Bundesländer, in denen die Haltung eines Hundes ohne den Besitz eines entsprechenden Nachweises eingeschränkt ist. So benötigt man laut ARAG Experten z. B. in Schleswig-Holstein einen Hundeführerschein, um eine als “gefährlich eingestufte Hunderasse” halten zu dürfen. In Hamburg und Berlin wiederum erlaubt der bestandene Hundeführerschein, mit dem Hund ohne Leine Gassi zu gehen. In Niedersachsen ist der Hundeführerschein oder die abgespeckte Variante in Form eines Sachkundenachweises immer nötig, um einen Hund zu halten – unabhängig von Rasse und Größe.

Vorteile des Hundeführerscheins
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass manche Gemeinden die Hundesteuer für ein Jahr erlassen, wenn eine erfolgreiche Prüfung nachgewiesen werden kann, so etwa München. In einigen Bundesländern herrscht zwar keine Pflicht für einen Hundeführerschein, wohl aber Leinenzwang, so z. B. in Hamburg oder Berlin. Dort ist es möglich, sich durch einen Hundeführerschein oder eine gleichwertige Prüfung davon befreien zu lassen.

Hunderunde im Wald
Die Befreiung von einer etwaigen Leinenpflicht durch den Hundeführerschein gilt nach Auskunft der ARAG Experten nicht automatisch im Wald. Aus Rücksicht auf andere Waldbesucher, aber auch um Waldtiere nicht zu stören, kann es in Wäldern trotzdem einen Leinenzwang geben. Spaziergänger mit Hund sollten sich in den jeweiligen Landeswaldgesetzen informieren, ob Hunde ohne Leine eine Gassirunde durchs Grüne drehen dürfen. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit hohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen.

Für welche Hunde braucht man einen Hundeführerschein?
Auch dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen ist etwa laut Landeshundegesetz für alle Rassen ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis zur Haltung erforderlich. In Nordrhein-Westfalen (NRW), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beispielsweise ist der Hundeführerschein lediglich für die Haltung von sogenannten Listenhunden notwendig.

Wo kann ich den Hundeführerschein machen?
Der Hundeführerschein wird in Deutschland von verschiedenen Verbänden und Vereinen ausgestellt, so z. B. vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) oder vom Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ). Auch Verbände, Vereine oder eine örtliche Hundeschule können Auskunft über Prüfungsorte geben. Übrigens: Halter können sich mittlerweile auch per App auf die theoretische Prüfung des Hundeführerscheins vorbereiten.

Was ist ein Sachkundenachweis für Hunde?
Dieser Nachweis für den Hund wird oft mit dem Hundeführerschein verwechselt. Und auch wenn die Nachweise in vielen Punkten übereinstimmen, sind die Prüfungen laut ARAG Experten nicht gleichzusetzen. In einigen Bundesländern verlangen die Hundegesetze vom Halter einen Sachkundenachweis. Damit soll überprüft werden, ob sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, einen speziellen Hund zu halten. Wer dies in einem theoretischen und praktischen Test zeigen kann, erhält den Sachkundenachweis. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in manchen Bundesländern ein Hundeführerschein als Sachkundenachweis anerkannt wird, da die Prüfungen in der Regel deutlich umfangreicher sind.

In den meisten Bundesländern gilt die Pflicht für einen Sachkundenachweis nur für bestimmte Hunderassen. Das Landeshundegesetz fordert so beispielsweise in NRW den Sachkundenachweis für Listenhunde und große Hunde, die mehr als 20 Kilogramm wiegen oder eine Schulterhöhe von 40 Zentimeter überschreiten. In Niedersachsen ist der Nachweis für die Haltung aller Hunde erforderlich.

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen Test und wird in der Regel von der zuständigen Landestierärztekammer abgenommen. Der Prüfer ist hier meist ein örtlicher Tierarzt oder Mitarbeitende des Veterinäramts. Neben Tierärzten gibt es auch zertifizierte Prüfer und Hundetrainer, die den Sachkundenachweis ausstellen können.

Müssen Hunde draußen bleiben?
In Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden – also z. B. in einem Supermarkt, in Bäckereien oder beim Metzger – haben Vierbeiner, mit Ausnahme von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden, keinen Zutritt (Europäische Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Der Einkauf muss also ohne den Vierbeiner gemacht werden. Auch wenn es rechtlich erlaubt ist, raten die ARAG Experten allerdings davon ab, den Hund vor dem Geschäft anzuleinen und allein warten zu lassen. Es kann Stress für das Tier bedeuten, wenn dann noch viele fremde Menschen um es herumwuseln. In Cafes und Restaurants ist es übrigens Sache des Inhabers, ob er Tiere zulässt oder nicht, denn hier gilt das Hausrecht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/hundefuehrerschein-sachkundenachweis/

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