Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt geschädigte Anleger.
Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner vertritt geschädigte Anleger der Firma Concept 1 aus Lauf bei Nürnberg.
Die Firma Concept 1 bot den Anlegern Mitarbeiteraktien von DAX Firmen, wie z. B. Siemens, SAP, BMW, Daimler, Münchener Rück, Allianz etc. sowie Aktien von international tätigen Aktiengesellschaften, wie Apple, IBM und Samsung, an, wobei den Anlegern dabei vorgegaukelt wurde, dass für sie ein Depotkonto bei der Deutschen Bank bzw. deren Tochtergesellschaft maxblue eröffnet würde und die Anleger die entsprechenden Mitarbeiteraktien zu einem Kurs unter dem aktuellen, an der Börse geltenden Kurs erwerben könnten.
Argumentiert wurde damit, dass es den Firmen egal sei, wer die Mitarbeiteraktien beziehen würde, da die Unternehmen ein Interesse an einer breiten Streuung ihrer Wertpapiere hätten und es den Unternehmen nur darum ginge, sich gegen feindliche Übernahmen zu behaupten.
Diese Ausführungen dürften unrichtig sein, denn mit der Ausgabe von Mitarbeiteraktien wird lediglich der Zweck verfolgt, Mitarbeiter an den Arbeitgeber bzw. an die ausgebende Firma zu binden und diesen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich am Unternehmen zu beteiligen.
Externe Anleger können solche Mitarbeiteraktien nicht erwerben und es besteht für diese Mitarbeiteraktien auch kein Markt.
Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner liegt mittlerweile ein Schreiben der Deutsche Bank vor, in dem diese mitteilt, dass für einen Anleger, der Firma Concept 1 kein Depot und kein Depotkonto eingerichtet wurde, obwohl ihm dies seitens der Firma Concept 1 versprochen wurde.
Die Geschäftsbeziehung zur Firma Concept 1 wurde oft über Anlageberater hergestellt.
Neben möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Firma Concept 1 und deren Inhaber dürften unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern bestehen, die die Concept 1-Anlage vertrieben haben. Anlageberater haben nämlich zu überprüfen, ob die angebotene Anlage wirtschaftlich plausibel ist.
Betroffene Anleger sollten umgehend reagieren, da Schadensersatzansprüche möglichst bald durchgesetzt werden sollten.
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Seit 1995 setzten die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner Ansprüche Ihrer Mandanten gegen Unternehmen des grauen Kapitalmarktes und Anbieter unseriöser Anlageformen durch.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte auf den Gebieten des Gesellschafts-, und Kapitalanlagerechts konnte schon vielen Anlagern geholfen werden.
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