Brandschutz – Der Fall der Woche

Brandschutz – Der Fall der Woche

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend erhalten Sie meine Pressemitteilung.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Engagierte Grüße
Hartmut Frenzel

Bild11. Februar 2022 – Brandschutz

Am Dienstag, Baustellentermin; ich traute meinen Augen nicht.

Ein Beschäftigter eines Subunternehmers arbeitete mit einem Trennschleifer, er kürzte Gewindestangen – Funken sprühen. Eine persönliche Schutzausrüstung trug er nicht.

Auf die Nachfrage nach seinem Erlaubnisschein für die feuergefährlichen Arbeiten antwortete er mit einem gereizten Unterton: “Was ist das denn? Habe ich nicht – Arbeitsschutz ist echt Kindergarten.” So der O-Ton.

Die Arbeiten wurden sofort eingestellt. Der Bauherr, die Bauleitung sowie der Auftragnehmer des Bauherren, für den ich als Koordinator (SiGeKo) auf der Baustelle tätig bin, wurden von mir informiert. Bei einem weiteren Verstoß erhält der Beschäftigte ein dauerhaftes Betretungsverbot der Baustelle.

Das Thema ist nicht nur für Baustellen wichtig. Wenn eine Firma bei Ihnen im Unternehmen oder Ihr Schlosser nicht an seinem originären Arbeitsplatz Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- oder Trennschleifarbeiten durchführt, ist ein Erlaubnisschein auszufüllen und zu unterschreiben.

Warum ist das so wichtig? Viele werden sich noch an den Brand im Düsseldorfer Flughafen erinnern.

Das ist jetzt mehr als 25 Jahre her; wer es damals aber mitbekommen hat, wird die vielen Toten und Verletzten nicht vergessen können.

Ich selbst war kurz zuvor gelandet, saß aber bereits im Auto auf dem Heimweg. Ich wunderte mich nur, warum so viel Blaulicht am Flughafen zu sehen war.

Auch hier war ein Funke Auslöser des Großbrandes. Ausgelöst durch mangelhafte Planung und Organisation sowie fehlendes Fachwissen bei den Ausführenden!   

Denken Sie daran: Brandschutz geht uns alle an!

“Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.” (Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Ihr Brandschutzbeauftragter und ihre Sicherheitsfachkraft unterstützen Sie gerne. Zögern Sie bitte nicht und fragen Sie nach.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschland

fon ..: +492022541472
web ..: https://www.arbeitsschutz-und-umweltschutz.de

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