ARAG Experten informieren, wie sich Selbstständige im Krankheitsfall absichern können
Wer selbstständig tätig ist, lebt mit dem Risiko, plötzlich ohne Auftrag – und damit ohne Einkommen dazustehen. Auch ist Kranksein ein unangenehmes Thema für die meisten Selbstständigen. Denn während Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, schauen hauptberuflich Selbstständige finanziell in die Röhre, wenn sie sich nicht eigenständig abgesichert haben. Wie sie vorsorgen können, wissen die ARAG Experten.
Gesetzlich versicherte Selbstständige
Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, zahlen in der Regel einen Beitrag von 14 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Um ab dem 43. Tag der Krankschreibung einen Lohnersatz zu erhalten, müssen sie nach Auskunft der ARAG Experten 0,6 Prozent mehr Beitrag zahlen und eine so genannte Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben, in der sie erklären, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Wer bereits vor dem 43. Krankheitstag Krankengeld beziehen möchte, muss dafür einen entsprechenden Wahltarif abschließen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man für mindestens drei Jahre und auch bei einem Wechsel in eine andere GKV an die Wahlerklärung gebunden ist. In diesem Zeitraum besteht keine Möglichkeit, in eine private Krankenkasse (PKV) zu wechseln.
Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erheben dürfen. Er wird nach Auskunft der ARAG Experten jedes Jahr vom Gesundheitsministerium festgelegt, ist aber nur ein Richtwert und kann daher von den Kassen individuell festgelegt werden. In 2021 ist der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent auf durchschnittlich 1,3 Prozent gestiegen.
Hauptberuflich selbstständige Frauen haben, sofern sie Krankengeld bekommen, auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens und wird sechs Wochen vor sowie bis zu acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
So hoch ist das Krankengeld
Die Höhe des Krankengeldes für Selbstständige hängt von der Höhe ihres Verdienstes ab. Haben sie also Verluste gemacht, kann es im schlimmsten Fall sein, dass sie gar kein Krankengeld erhalten. Doch grundsätzlich beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 Prozent des regelmäßig erzielten, beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Allerdings ist die maximale Höhe gedeckelt. Die Obergrenze liegt nach Angaben der ARAG Experten in diesem Jahr bei 112,88 Euro Krankengeld pro Tag pro Monat von 30 Tagen. Für einen Kalendermonat erhalten Selbstständige also maximal 3.368,40 Euro. Wem das zu wenig ist, muss einen Wahltarif abschließen, über den ein höheres Krankengeld abgesichert werden kann.
Innerhalb von drei Jahren können Selbstständige maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit erhalten. Die Zahlung wird aber nach Auskunft der ARAG Experten nicht verlängert, wenn während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzukommt.
Krankengeld richtig beantragen
Um Krankengeld zu beantragen, müssen erkrankte Selbstständige ihrer Kasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen. Dabei sind sie in der Pflicht, sicherzustellen, dass diese Bescheinigung auch bei der Kasse ankommt. Daher raten die ARAG Experten zum Einwurf-Einschreiben.
Die private Krankentagegeld-Versicherung
Eine andere Möglichkeit für Selbstständige, sich im Krankheitsfall abzusichern, ist eine private Krankentagegeld-Versicherung. Hier gilt: Je jünger und gesünder man solch eine Police abschließt desto bezahlbarer ist der Vertrag. Auch der Beginn der Zahlung im Krankheitsfall und die Höhe des täglichen Krankengeldes wirken sich auf die Vertragskosten aus. Um den Bedarf des täglichen Krankengeldes zu ermitteln, raten die ARAG Experten alle monatlichen Ausgaben zusammenzurechnen und das Ergebnis durch 30 zu teilen. In dieser Höhe sollte das Krankentagegeld abgesichert sein.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
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