Erfolgskurs Führerschein
Grund für eine MPU
Die Notwendigkeit für Autofahrer, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, besser bekannt als Idiotentest oder auch “Idiotentest”, zu unterziehen, kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, die immer mit schweren und/oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zusammen hängen. Das Straßenverkehrsamt (StVA) erachtet diese Verstöße im Falle der Verhängung einer MPU als so gravierend, dass auf dem Wege der Einholung eines MPU-Beurteilungs in Erfahrung zu bringen versucht, ob der jeweilige Fahrer sich überhaupt zur Führung eines Kraftfahrzeugs eignet oder ob seine Teilnahme am Autoverkehr in unverantwortlicher Weise die restlichen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei der Ersterteilung des Führerscheins wird Fahrern quasi ein Vertrauensbonus gewährt – die Befähigung zum verantwortungsvollen Verhalten im Autoverkehr wird als vorhanden voraus gesetzt. Die MPU dient also nicht, wie es ihre umgangssprachliche Bezeichnung spekulieren lassen könnte, dem Ausfiltern von Idioten, sondern von Verkehrsteilnehmern, deren charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrezugs in Fragestellung gestellt werden muss, wobei Fahrer durch die bei ihnen fest gestellten Auffälligkeiten ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr natürlich zunächst einmal selbst in Frage stellen.
Zu den wesentlichen Gründen für die Anordnung einer MPU zählen:
Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Potenzialsuntersuchung wird in diesen F?llen immer dann angeordnet werden, wenn der Fahrer entweder nicht zum ersten Mal wegen Alkohols am Steuer auffällig wurde oder wenn seine Blutalkoholkonzentration so hoch ist, dass man nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen kann (über 1,59 Promille). Liegt die Blutalkoholkonzentration im Grenzbereich zwischen 1,29 und 1,6 Promille, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Vorschrift einer MPU nach eigenem Ermessen aussprechen. Und auch wenn die erlaubte Blutalkoholkonzentration für Fahrradfahrer etwas häher liegt – werden sie im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille erwischt, dann ist der Erwerb des Führerausweiss ohne positiven MPU Prüfung nicht mehr möglich.
Fahren unter Drogeneinfluss. Genau wie Alkohol senken natürlich auch Drogen die Fähigkeit zum Steuern eines Fahrzeugs. Konnte dem Fahrer der Drogenkonsum nachgewiesen werden oder besteht ein begründeter Verdacht, dann wird der Führerschein eingezogen und ohne positive Fahreignungsbegutachtung nicht wieder heraus gegeben werden. Bei der “weichen Droge” Cannabis wird man im Normalfall die rechtlichen Konsequenzen von der Regelmäßigkeit der Einnahme abhängig machen.
Straftaten können ebenfalls dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet und deren positives Folge zur Vorbedingung für die Herausgabe der Fahrerlaubnis machen. Dabei muss die Straftat in der Weise mit der Fahreignung in Zusammenhang stehen, dass sie den Verdacht begründet, der Straffällige verfüge über ein überdurchschnittlich hohes Aggressionspotential.
Punkte in Flensburg. Schwere Verletzungen werden mit Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg bestraft. Erreicht ein Fahrer das Grenzwert von 18 Punkten, wird die Führerscheinstelle dem Fahrer die Führerausweis für sechs Monate entziehen. Will er diesen nach den sechs Monaten zurück haben, muss er sich dem “Idiotentest” unterziehen. Gleiches gilt für Fahrer, gegen die innerhalb eines Jahres zwei Mal ein Fahrverbot ausgesprochen werden musste.
Fahrer sollten die Idiotentest nicht als Strafe sondern als Chance begreifen, ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr durch eine veränderte Einstellung unter Beweis zu stellen.
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