Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:”Normale Tabelle”;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-parent:””;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin-top:0cm;
mso-para-margin-right:0cm;
mso-para-margin-bottom:10.0pt;
mso-para-margin-left:0cm;
line-height:115%;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:11.0pt;
font-family:”Calibri”,”sans-serif”;
mso-ascii-font-family:Calibri;
mso-ascii-theme-font:minor-latin;
mso-hansi-font-family:Calibri;
mso-hansi-theme-font:minor-latin;
mso-fareast-language:EN-US;}

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 6

Folgende Ein- und Ausschlusskriterien wurden für die Erstellung dieser Arbeit zugrunde gelegt:

 

Einschlusskriterien:

·      Veröffentlichungen bis zum 31.12.2011

·      Verwendung der o.g. Suchbegriffe

·      Veröffentlichungen in den bereits erwähnten juristischen Datenbanken

·      Veröffentlichungen der Berufsgruppen ÄrztInnen, HeilpraktikerInnen und PhysiotherapeutInnen

·      Veröffentlichungen, die sich vorrangig mit der Ausübung der Osteopathie in Deutschland beschäftigen

 

Ausschlusskriterien:

·      Veröffentlichungen ab dem 01.01.2012

·      Veröffentlichungen, die sich vorrangig mit den Ausbildungs- und Akademisierungsstandards in der Osteopathie beschäftigen

·      Veröffentlichungen, die sich primär mit der Ausübung der Osteopathie in anderen Ländern außer Deutschland beschäftigen

·      Gerichtsurteile, die in der nächsten Instanz aufgehoben wurden und damit nicht mehr rechtskräftig sind

·      Veröffentlichungen von Krankenkassen

·      Vergleich der Osteopathie mit anderen Therapieformen

·      Wirksamkeitsstudien in der Osteopathie

·      Entstehungsgeschichte anderer medizinischer Berufsbilder

·      Veröffentlichungen von privaten Schulen und Bildungsträgern

·      Veröffentlichungen, die sich mit den Organisationsstrukturen der relevanten Institutionen beschäftigen

 

Grundsätzlich wurden die Berufsgruppen PhysiotherapeutInnen und Medizinische BademeisterInnen / MasseurInnen unter der Bezeichnung PhysiotherapeutInnen zusammengefasst, da für diese Berufe dasselbe Berufsgesetz(Masseur- und Physiotherapeutengesetz [MPhG]) gilt.

 

 

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden