Bei einer Flugreise können allerhand Sachen schief gehen. Besonders bei Flugverspätungen sind sich Fluggäste oftmals ihrer Rechte und Ansprüche den Airlines gegenüber nicht im Klaren.
Viel zu selten fordern Kunden ihr Recht auf Entschädigung auch tatsächlich ein. Aufgrund des breiten Erfahrungsschatzes der Kanzlei im Fluggastrecht hilft Ihnen die Advovox Rechtsanwalts GmbH bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Eine Reihe von aktuellen Gerichtsurteilen hat die Rechte von Fluggästen in Problemfällen gestärkt. So hat das Kammergericht Berlin entschieden (18.01.2012, Az. 36 U 166/11), dass sich Airlines nicht von jeder Garantie für Abflugszeiten lossprechen dürfen. Vielfach wurden von Fluggesellschaften genutzte AGB-Klauseln für unwirksam erklärt, da diese den Fluggast bei einer Flugverspätung unverhältnismäßig benachteiligten. Eine effiziente Rechtsberatung vorausgesetzt haben Fluggäste bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Airlines ernstzunehmende Erfolgschancen.
Besonders im Falle der Flugverspätung stehen dem Fluggast je nach Art und Dauer der Verzögerungen umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. So haben Sie in manchen Fällen nach drei Stunden schon einen umfangreichen Anspruch auf Betreuung gegen Airlines (Telefonate, Getränke, Mahlzeiten, u.A. auch finanzielle Entschädigung.) In ausgeprägteren Fällen geht es dann um die teilweise bzw. vollständige Erstattung des Flugpreises. Unterschätzen Sie von daher Ihre Rechtsstellung in einem solchen Falle nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Sie interessengerecht vertreten kann. Ihre angemessene Entschädigung ist unser Anliegen.
Profitieren Sie im Fluggastrecht von der Branchenkenntnis und den juristischen Fähigkeiten von ADVOVOX. Die vielseitigen Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter ermöglichen uns die Kommunikation auf allen wichtigen europäischen und internationalen Sprachen, wodurch auch internationale Flüge und Ansprüche gegen Fluggesellschaften mit Sitz im Ausland unser Spezialgebiet sind.
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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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