Die Bundesregierung will den Primärenergiebedarf von Gebäuden drastisch um rund 80 Prozent bis zum Jahr 2050 senken. Dabei wird als Vergleichsjahr das Jahr 2008 herangezogen. Erreicht werden soll das durch eine Kombination aus der Anwendung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen in großem Stil. Es gibt bereits eine große Anzahl von Fördermöglichkeiten für Immobilienbesitzer, die einen Anreiz für Investitionen in Sachen Energieeinsparung schaffen sollen. Das gesetzte Ziel der Bundesregierung kann man zu recht ehrgeizig nennen. Um es jedoch zu erreichen, sind mehr Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden als bisher notwendig. Die Strategie der Bundesregierung sieht dazu einige Eckpfeiler vor, die von Immobilienbesitzern genutzt werden können. Eine davon ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG Förderung. In ihr sind alle Förderprogramme für Investitionen in Sachen Energieeffizienz ab dem Jahr 2021 gebündelt.
Der Geltungsbereich der BEG Förderung
Die bisherigen Förderungen werden also gegen die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgetauscht. Wer also die Absicht hat, in ein energieeffizientes Gebäude zu investieren, für den könnte jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sein. So trägt man zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bei und kann seine Energiekosten auch noch senken. Der Geldbeutel freut sich. Jetzt Fördermittel prüfen: www.fördermittel-prüfen.de. Ist man noch unsicher, so kann man sich von einem Experten beraten lassen. Die Experten von Der Baufi Berater helfen verlässlich weiter.
Die Förderung für energieeffiziente Gebäude ist Teil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Sie beginnt mit dem 1. Juli 2021 und kann über die kfw beantragt werden. In Anspruch genommen werden kann sie für jede Form von Wohngebäude, wie beispielsweise für Wohnheime, Eigentumswohnungen und Ein- und Mehrfamilienhäuser. Genutzt werden kann sie daneben auch für Gebäude, die gewerblichen oder kommunalen Zwecken dienen, aber auch für Krankenhäuser.
Klimaschutz mit BEG-Förderung
Untersuchungen zeigen, dass in Immobilien ein großes Potenzial zur Energieeinsparung steckt. Circa 25 Prozent des gesamten CO²-Ausstoßes werden durch Gebäude und die Energieversorgung derselben verursacht. Was liegt also näher, als an diesem Punkt anzusetzen. Genau hier setzt auch die Bundesregierung an und hat die Gebäudeförderung noch attraktiver gemacht, indem die Förderung von Energiesparmaßnahmen weiterentwickelt wurde. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderungen jetzt zentral gesteuert werden. Sie sind unter dem Begriff Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG Förderung zusammengefasst worden. Das Ziel ist klar, denn der Primärenergiebedarf von Gebäuden soll um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Erreicht werden soll das durch die Kombination aus dem Einsatz erneuerbarer Energien und einer Energieeinsparung. So soll erreicht werden, dass beim Bau von Immobilien aber auch deren Sanierung die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien mit einbezogen werden. Den Anreiz schafft eine hohe Fördersumme. Wer beispielsweise die Stufe Effizienzhaus 40 erreicht, kann sich über einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro freuen. Auch für einen individuell erstellten und umgesetzten Sanierungsplan kann man mit einer hohen Förderung rechnen. Darüber hinaus wird es leichter die Förderung zu beantragen, denn man muss nur einen einzigen Antrag stellen. Im Antrag enthalten sind die fachliche Planung und die Baubegleitung. Der Baufi Berater hat nähere Informationen.
Förderung von mehr Energieeffizienz in Wohngebäuden
Mit dem 01. Juli 2021 kann man die neuen Kredite und Zuschüsse für die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude beantragen. Beantragt werden können sie für einzelne Maßnahmen für die Energieeinsparung, aber auch für den Neubau eines Effizienzhauses oder der Sanierung einer bereits bestehenden Immobilie zum Energie-Effizienzhaus. Gemeinsam mit dem Kredit oder dem Zuschuss wird auch die Förderung für die Baubegleitung beantragt. Der zukünftige Besitzer eines neuen Gebäudes kann wählen, ob er mit einem Zuschuss gefördert werden möchte, der direkt ausgezahlt wird oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss. Der Baufi Berater kann bei der Wahl weiterhelfen. Fragen ist erlaubt!
Auf die Reihenfolge kommt es an
Ebenfalls möglich ist jetzt eine Förderung für die fachliche Planung und Baubegleitung, aber auch für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Doch notwendig ist in jedem Fall die Reihenfolge einzuhalten. Mit jedem Bauvorhaben darf erst gestartet werden, wenn der Antrag gestellt wurde.
Beispielrechnungen für Neubauten
Anhand von Beispielrechnungen lassen sich die aktuellen Fördermöglichkeiten leichter verdeutlichen. Wer es in die Stufe Effizienzhaus 40 Plus schafft, der kann wählen zwischen einem Tilgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent je Wohneinheit von einer förderfähigen Summe von 150.000 Euro Kosten oder Kreditbetrag beziehungsweise einem direkt ausgezahlten Zuschuss von bis zu 37.500 Euro. Gefördert wird beispielsweise auch eine Einliegerwohnung, wenn sie in sich abgeschlossen ist. Die Grundlage ist immer der Kaufbetrag.
Beispielrechnungen für Sanierungen
Wer ein bereits bestehendes Wohngebäude zu einem Effizienzhaus saniert oder ein gerade fertiggestelltes frisch saniertes Effizienzhaus kauft, der kann ebenfalls wählen zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Die Stufe Effizienzhaus 40 bietet zum Beispiel die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von 45 Prozent bei einer maximalen Förderhöhe von 120.000 Euro Kosten oder Kreditbetrag zu erhalten. Der direkt ausgezahlte Zuschuss beträgt bis zu 54.000 Euro. Auch hier gibt es eine Förderung für die fachliche Planung und die Baubegleitung zusätzlich.
Jede Sanierung wird von der kfw in der Zukunft gefördert, wenn der Antrag für den Bau oder die Bauanzeige bei Beantragung der Förderung zumindest fünf Jahre zurückliegt. Wer einen Sanierungsfahrplan vorweisen kann, erhält einen Sonderzuschuss von fünf Prozent. Dieser Sanierungsfahrplan soll mit einem Energieeffizienz-Experten gemeinsam erstellt werden. Umgesetzt werden muss der Sanierungsfahrplan innerhalb von 15 Jahren. So kann man Schritt für Schritt die Effizienzhaus-Stufe erreichen, die man sich wünscht.
Energetische Einzelmaßnahmen fördern
Einzelne energetische Maßnahmen in Wohngebäuden werden mittel eines Kredites mit Tilgungszuschuss gefördert. Dazu zählen auch Maßnahmen in Sachen Heizungstechnik. Die Förderung für einzeln durchgeführte energetische Maßnahmen beträgt maximal 60.000 Euro je Wohneinheit in Form eines Kredites. Der Antrag zum Bau darf zum Zeitpunkt des Antrags der Förderung mindestens fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, der in einem Zeitrahmen von 15 Jahren umgesetzt werden soll, so erhöht sich der Tilgungszuschuss um fünf Prozent. Auch für energetische Einzelmaßnahmen gibt es eine Förderung für die fachliche Planung und die Baubegleitung. Mit dem Bauvorhaben darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Jetzt Fördermittel prüfen: www.fördermittel-prüfen.de.
Wem ein Zuschuss lieber ist, der wendet sich statt an die kfw an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dieses zahlt direkte Zuschüsse für energetische Maßnahmen aus. Dabei ist dieser Zuschuss genauso hoch wie der Zuschuss für einen Kredit. Auch dabei werden die fachliche Planung und die Baubegleitung gefördert.
Die Förderung der Baubegleitung
Die Förderung für die Baubegleitung erhält nur, wer einen Energieeffizienz-Experten mit ins Boot holt. Dafür stellt die Deutsche Energie-Agentur eine Expertenliste bereit, die für die Förderprogramme der Bundesregierung zugelassen sind. Für die Heizungsanlage kann auch alternativ ein Fachunternehmen die für die Förderung benötigte Bestätigung über die Nachhaltigkeit ausstellen.
Die Baubegleitung wird gefördert mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Zuschuss zur Tilgung oder mit einem direkten zusätzlichen Zuschuss. Für die Nachhaltigkeitszertifizierung erhält man einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, wenn man die Stufe Effizienzhaus 40 oder 55 erreicht. Der Antrag auf Förderung der Baubegleitung wird im Zusammenhang mit dem Kredit- oder Zuschussantrag gestellt. Entscheidet man sich für den Kredit, werden die Kosten der Baubegleitung auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Von den gesamten Kosten bekommt man 50 Prozent als Tilgungszuschuss. Nimmt man den Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird, steigt der Zuschuss um 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung.
Kontakt:
Der Baufi Berater
Ansprechpartner: Heiko Cudok
hc@der-baufi-berater.de