Neue Kritik an der Kleingärtner-Verbandsfunktionärin Viola Kleinau / Anzahl verbitterter Kleingärtner wächst.

Neue Kritik an der Kleingärtner-Verbandsfunktionärin Viola Kleinau / Anzahl verbitterter Kleingärtner wächst.

Allmählich wird es wirklich gruselig. Wenn der Traum vom eigenen Garten wieder einmal zum Alptraum wird. Wieder ein neuer haarsträubender Fall: Kündigungen, Kündigungen, Kündigungen, Kündigungen …

BildTanz der Anwälte – Immer feste druff – Langsam wird es gruselig

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* Personalnotiz: Viola Kleinau ist Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. / Sie war im Jahre 2016 Mitbegründerin der VFR Stadtgrün … GmbH (einer Makler-GmbH u.a. für Datschenanlagen), was den Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründete (so die Generalstaatsanwaltschaft -Zentralstelle Korruptionsbekämpfung-): Zum GmbH-Handelsregister-Text: hier.

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Erneut erachten wir Kritik an Viola Kleinau (sie ist Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.) für angebracht. Es kann so nicht weitergehen im Pankower Kleingartenwesen, denn allmählich wird es wirklich gruselig. Wenn der Traum vom eigenen Garten wieder einmal zum Alptraum wird. Mehrfach berichteten wir bereits über äußerst fragwürdige gegen Pankower Kleingärtner gerichtete Unterpachtvertrags-Kündigungen (vgl. bspw. den Fall des älteren Pankower Kleingärtner-Ehepaares).

Auch in jüngster Zeit nahmen etliche Pankower Kleingärtner diesbezüglich mit uns Kontakt auf (von Daheim II, Arkenberge, Krugpfuhl und von vier weiteren KGA’s). Der “Tanz der Anwälte”, eine mit gutem Grund von uns bereits mehrfach bemühte Formulierung, im Hinblick auf die Verbandspolitik des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V., geht weiter – sei es im Zusammenhang mit Kündigungen oder auch mit unliebsamen Meinungsäußerungen von unterschiedlicher Seite. Gegen uns wurde leider bisher seitens des Bezirksverbands keine Klage eingereicht (bspw. für den Fall etwaig erfolgter Falschbehauptungen), obwohl wir mehrfach dazu aufgefordert haben – nach unzähligen im Auftrag von Viola Kleinau gegen uns gerichtete anwaltliche Androhungen von Klagen. Es blieb allerdings bei Androhungen.

Wir unsererseits hatten indessen bei einer Gelegenheit prozessrechtlich die Möglichkeit der Klageerhebung gegen Viola Kleinau und taten es sofort – und das Amtsgericht Bernau hat konsequent und zügig gegen Viola Kleinau entschieden (siehe www.pankower-gartenzwerge.de), ebenso wie mehrere Behörden in Berlin und Brandenburg (siehe www.pankower-gartenzwerge.de). Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (der übrigens die drei an ihn gerichteten legitimen Fragen noch immer nicht beantwortet hat: Siehe www.pankower-gartenzwerge.de), werden gewiss wissen, warum Sie gegen uns keine Klage einreichen. Über die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) einerseits und Viola Kleinau und Friedhelm Schipper andererseits (zur Frage der Interessengegensätze im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung 2016) haben wir ja mehrfach berichtet.

Mit Behörden, Justiz, Gerichten scheint es bei Viola Kleinau also offenbar nicht so gut zu laufen (wir werden hier mit Gewissheit weiter berichten !) – und unzählige Gartenfreunde in ganz Deutschland schauen kopfschüttelnd nach Pankow, indessen besteht bei Viola Kleinau weiterhin erheblicher Eifer beim Ausspruch von Kündigungen ggü. Pankower Kleingärtnern:

Die Notwendigkeit der Durchsetzung des Kleingartenrechts ist unbestritten; manchem Kleingärtner muss das verdeutlicht werden. Aber: Es ist schon auffallend, wie oft der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. seinen Rechtsstandpunkt nicht durchsetzen kann bzw. wie vglw. oft auch Kündigungen wieder zurückgenommen werden, bevor es zum Prozess kommt. Aus meiner Sicht ein Desaster, insofern in all DIESEN Fällen überhaupt zunächst eine Kündigung ausgesprochen wurde – die naturgemäß immer menschliches Leid erzeugt. Wenn rechtskonform und fehlerfrei gearbeitet wird, dann wäre ein solches Desaster m.E. nach kaum erklärbar. Es ist keineswegs gottgewollt und unvermeidbar, dass ein Rechtsstreit verloren geht bzw. eingeleitete rechtliche Schritte sich als nicht durchsetzbar erweisen. Liegen allerdings erhebliche Rechtsverstöße vor -und grobe Fehler und Verstöße schon im Vorfeld-, dann (nur dann !) ist das Desaster vorprogrammiert. Ein dilettantisches Jammern über die bösen Gerichte, die angeblich nicht streng genug seien ggü. den so schrecklich unartigen Kleingärtnern, ist überflüssig und lenkt nur ab von den wirklichen Ursachen.

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Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
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