WGF: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt die Anleger

12.12.12 – Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG hat am 11.12.2012 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel vertritt die betroffenen Kapitalanleger.

WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG
Die WGF mit Sitz in Düsseldorf ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment. Nach Angaben des 2003 gegründeten Unternehmens sollte diese breite Aufstellung die Wirkung zyklischer Schwankungen von Teilklassen zuverlässig vermindern. Aufsichtsratsvorsitzender der WGF ist seit dem 15.09.2011 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Jahresabschluss 2011
Am 11.12.2012 hat die WGF ihren Jahresabschluss 2011 veröffentlicht. Da die Veröffentlichung mehrfach verschoben worden war, erwartete man eher schlechte Zahlen. Die schlimmsten Befürchtungen der WGF-Kritiker wurden nun sogar noch übertroffen: Die WGF hat im Jahresabschluss für 2011 einen Bilanzverlust von EUR 71,3 Mio. ausgewiesen. Nach WGF-Angaben erklärt sich der Jahresverlust vor allem durch “strategische Desinvestments und bilanztechnische Maßnahmen”, insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Angeblich mussten jetzt konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundenen Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgenommen werden. Die WGF-Immobilienbestände werden schon seit 2010 in den zur WGF gehörenden Objektgesellschaften gehalten. Daher müssen sich alle WGF-Verantwortlichen die Frage gefallen lassen, warum im Jahresabschluss 2010 die Anteile an verbundenen Unternehmen noch mit rund EUR 126 Mio. bewertet wurden, wenn sie jetzt nur noch rund EUR 67 Mio. wert sind.

Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf
Am 11.12.2012 hat die WGF beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde bestellt. Die WGF berichtet, dass der WGF-Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit dem Sachwalter Rattunde die Sanierung unter gerichtlicher Überwachung versuchen will. Dem Sachwalter Rattunde obliegt hierbei die Aufgabe, die Tätigkeit der Eigenverwaltung nach Maßgabe der Insolvenzordnung zu überwachen.

Hypothekenanleihen und Genussrechte
Die WGF hat insbesondere Hypothekenanleihen und Genussrechte emittiert. Das Genussscheinkapital beträgt EUR 130 Mio., das Anleihekapital beläuft sich sogar auf EUR 450 Mio. Die Anlageprodukte der WGF sollten das ideale Werkzeug für den Vermögensaufbau sein. Die WGF-Anleger wurden mit der Aussage geworben, dass sie in die Werthaltigkeit des deutschen Immobilienmarktes investieren und das sie statt kurzfristiger Renditechancen mit hohem Risiko auf langfristig stabilen Ertrag und langfristige Sicherheit setzen würden. Wie Hohn klingt heute folgendes WGF-Motto: “Kombinieren Sie sicher und rentabel – Geldanlagen bei der WGF AG”. Sicher ist einstweilen aber nur, dass die Rückzahlung der am 14.12.2012 fälligen Anleihe WGFH06 bis auf weiteres ausgesetzt ist.

Möglichkeiten der Anleger
Die betroffenen WGF-Anleger befürchten jetzt erhebliche Verluste. Viele von Ihnen bezweifeln, dass die WGF in Anbetracht der veröffentlichten Verlustzahlen sanierungsfähig ist. Auch erfahrene Anlegerschützer, wie der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Steinhübel, sind skeptisch. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: “Unsere Kanzlei hat schon häufiger erfahren müssen, dass prognostizierte Sanierungen letztlich nur unternehmerisches Wunschdenken waren. WGF-Anleger sollten deshalb zeitnah ihre berechtigten Ansprüche von einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei überprüfen lassen. Denn nur so ist eine wirkungsvolle und erfolgreiche Vertretung vor allem im Insolvenzverfahren gewährleistet.”

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071/975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de

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