Garbe Logimac Fonds Nr. 2 verklagt Anleger auf Ratennachzahlung

Garbe Logimac Fonds Nr. 2 verklagt Anleger auf Ratennachzahlung

Die betroffenen Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG Anleger erhalten gelbe Briefe mit Postzustellungsurkunden von den Gerichten. Was tun?

Garbe Logimac Fonds Nr. 2 verklagt Anleger auf Ratennachzahlung

Garbe 2 verklagt Anleger auf Ratennachzahlung – Was tun? – von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB

Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG (Garbe 2) schickt einigen ihrer Anleger neue, vielleicht auch unerwartete, zumindest unangenehme Post. Die betroffenen Anleger erhalten gelbe Briefe mit Postzustellungsurkunden von den Gerichten. Enthalten sind Klagen der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG, in denen von den Anlegern rückständige Raten aus sog. Sprint-Verträgen geltend gemacht werden.

Klage Ratennachzahlung von Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG

Der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin liegt z.B. eine Klage der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG vor, in welcher diese vor dem Landgericht von einem Anleger Sprint Raten ab dem Jahr 2011 fordert. Die Beteiligung war im Jahr 2015 durch die betroffenen Anleger wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung widerrufen worden. Mit dem Widerruf wurden die monatlichen Zahlungen an die Anlegegesellschaft eingestellt.

Jetzt sollen die Anleger nachzahlen und zwar ordentlich!

Dies bewertet Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner bei AdvoAdvice in Berlin, wie folgt: “Die Forderung der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG ist aus zwei Gründen problematisch. Zum einen ist aus unserer Sicht die Verpflichtung zur Ratenzahlung mit dem Widerruf der Beteiligung im Jahr 2012 entfallen. Die Gesellschaft müsste hier vielmehr auf den Widerrufszeitpunkt abrechnen und ein eventuell noch vorhandenes Restguthaben auszahlen. Zudem dürften die Forderungen der Garbe 2 aus den Jahren 2011 bis 2012 wohl verjährt sein. Auch die Forderungen aus dem Jahr 2013 sind stark verjährungsgefährdet.”

Welche Möglichkeiten bestehen für betroffene Anleger bei Erhalt der Klage?

Anleger, die in der nächsten Zeit eine Klage von der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG erhalten, sollten nicht ohne weiteres bezahlen, sondern sich Rechtsrat beim Experten spezialisiert auf Bank- und Kapitalrecht einholen.

Dr. Tintemann vertritt seit mehreren Jahren Anlegerinnen und Anleger der Garbe 2 bei Fragen um den Widerruf der Beteiligung, Prospektfehler und Beratungsfehler. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin.

Eine Erstberatung oder Vertretung in einem Prozess wird oft von der Rechtsschutzversicherung der Betroffenen übernommen.

Gerne stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de zur Verfügung. Einen Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger finden betroffene Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG unter www.advoAdvice.de Download Formulare.

Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisiert:
-Bankrecht
-Datenschutzrecht
-Insolvenzrecht
-Internetrecht
-Kapitalmarktrecht
-Privates Baurecht
-Prospektrecht / Beratung bei Prospekterstellung
-Schufa-Recht
-Steuersparmodelle
-Anwalts- und Notarhaftung
-Unternehmensberatung
-Versicherungsrecht
-Wohnungseigentumsrecht (Schwerpunkt Schrottimmobilien)
-Zivilrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz
ADVOADVICE – kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten. Von einem Rechtsanwalt erwarten die Mandanten vor allem zwei Dinge: faire Beratung und kompetente Experten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in zahlreichen Online- und Printmedien in Erscheinung getreten. Weitere Informationen unter http://www.advoadvice.de

Kontakt
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Sven Tintemann
Malteserstrasse 172
12277 Berlin
+49 30-921 000 40
+49 03-921 000 410
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