Handys: Nicht nur zum Daddeln

Handys: Nicht nur zum Daddeln

ARAG Experten mit erstaunlichen Umfrage-Ergebnissen zur Smartphone-Nutzung

Handys: Nicht nur zum Daddeln

Am 3. April 1973 wurde erstmals mit einem Handy telefoniert. Was im Herzen New Yorks mit einem ziegelsteingroßen Mobiltelefon begann, ist mittlerweile für die Mehrheit ein alltäglicher Begleiter geworden. Auch die Nutzung hat sich in den Jahrzehnten rigoros geändert. Statt zu telefonieren, wird vor allem in der jüngeren Generation gechattet, geliked und geteilt. Um herauszufinden, wozu das Smartphone noch genutzt wird, haben die ARAG Experten mit Unterstützung des Marktforschungsinstituts YouGov Schüler, Auszubildende und Studierende gefragt, wofür sie ihr Smartphone im (Hoch)Schulalltag nutzen. Mit durchaus ungewöhnlichen Ergebnissen.

Spaß beiseite – es wird auch gearbeitet
Über 90 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone zu nutzen, während sie in der Uni oder Schule sind. Diesen Wert erwarteten die ARAG Experten. Die Antworten der Befragten überraschten die Experten jedoch bei der Nutzung. Tatsächlich verwendet weit über die Hälfte der Zielgruppe (63 Prozent) das Smartphone für Lehrinhalte: Dazu gehören die Suche nach konkreten Informationen zum aktuellen Stoff, das Abfotografieren von Tafelbildern oder der Austausch und das Teilen von Aufgaben mit dem Smartphone. Aber auch privat ist das Smartphone während des Unterrichts und in der Vorlesung bei im Einsatz: 56 Prozent chatten dabei mit Mitschülern und Kommilitonen, 49 Prozent haben stets ihre Social-Media-Kanäle im Blick.

Schummeln mit dem Smartphone? Hier wird’s dubios
Während an den Hochschulen die Smartphone-Nutzung in Prüfungen zwar verboten ist, die Geräte aber nicht eingesammelt werden, müssen Schüler ihre smarten Geräte an vielen Schulen vor Klausuren abgeben. Die Lösung liegt auf der Hand: Es wird einfach ein Zweithandy eingeschleust. Doch nur sieben Prozent der Befragten gaben zu, schon einmal digital gespickt zu haben. Gleichzeitig gaben 48 Prozent der Schüler und 30 Prozent der Studierenden jedoch an, jemanden zu kennen, der mit einem weiteren Smartphone schon einmal gemogelt hat. Auf detailliertere Nachfragen haben die ARAG Experten verzichtet, haben aber eine Vermutung: Abgeleitet aus der Psychologie könnte hier das Phänomen der “Sozialen Erwünschtheit” zum Tragen kommen. Danach werden Fragen zur Selbstauskunft tendenziell so beantwortet, dass sie sozialen Normen und Erwartungen entsprechen.

Strafe muss sein
Erstaunliche Einigkeit herrschte bei allen Befragten in puncto Strafe: Ganze 75 Prozent der befragten Schüler und Studierenden waren der Auffassung: Wer schummelt, muss bestraft werden. Auch bei der Art der Sanktion waren sich die Befragten, die sich für eine Bestrafung ausgesprochen hatten, einig: Die Mehrheit (78 Prozent) sprach sich für den Abzug von Punkten oder das Nichtwerten der Prüfung aus. Jeder Dritte war der Ansicht, dass ein Betrugsversuch mit der sofortigen Beendigung der Prüfung bestraft werden müsse und elf Prozent forderten sogar einen Ausschluss bzw. die Exmatrikulation.

Kein Kavaliersdelikt
Auch die Gerichte kennen bei Betrugsversuchen mit dem Smartphone keinen Spaß. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Studentin während einer Online-Klausur in einer Chat-Gruppe Lösungen ausgetauscht hatte und aufgeflogen war, weil dem Dozenten Bildschirmaufnahmen aus der Online-Unterhaltung zugespielt wurden. Die Universität prüfte den Fall und befand die Studentin für schuldig. Sie wurde wegen einer schwerwiegenden Täuschung exmatrikuliert (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 12 K 52/22). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass derlei Sanktionen in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Schulen vorgesehen sein müssen.

In einem anderen Fall kam eine Schülerin glimpflicher davon. Sie erhielt zunächst die Note “ungenügend”, weil sie bei der Prüfung in ihrem Rucksack ein Handy dabei hatte. Doch die Richter empfanden die Entscheidung der Schule als unverhältnismäßig, da es sich um eine mündliche Prüfung handelte und die Schule nur im Zusammenhang mit schriftlichen Klausuren auf das Handyverbot hingewiesen hatte. Zudem verwahrte die Schülerin das Gerät im Rucksack. Nach erfolgreicher Klage gab es für die Schülerin ein “Gut” für ihre mündlichen Leistungen (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az.: 7 K 3433/10).

Nicht ohne mein Smartphone!
Für viele Menschen ist es mittlerweile ungewohnt, sich längere Zeit ohne Smartphone zu bewegen. Das bestätigen auch die Zahlen der aktuellen ARAG Experten Umfrage, bei der über 90 Prozent der Schüler, Azubis und Studenten angibt, ihren digitalen Begleiter auch während der Uni- oder Schulzeit zu nutzen. Vor allem bei der jüngeren Generation kann schon die mehrstündige Trennung vom Gerät – beispielsweise während einer mehrstündigen Prüfung – dafür sorgen, dass sie nervös, ängstlich oder gereizt reagiert. Die ARAG Experten warnen: Dieses Phänomen nennt sich Nomophobie (no mobile phone phobia, deutsch: Kein-Mobiltelefon-Angst) und bezeichnet die Angst, vom eigenen Smartphone getrennt zu werden. Anders als die Handy-Sucht, ist die Nomophobie keine Sucht, sondern eine ernstzunehmende Angststörung. Vor allem Eltern von Schulkindern sollten reagieren, wenn sich erste Symptome zeigen. Hilfreich könnte sein, die Smartphone-Nutzung auf maximal zwei Stunden täglich zu begrenzen, feste Zeiten zu verabreden, an denen das Handy nicht genutzt wird, das Smartphone nicht für Funktionen wie Wecker oder Uhr zu nutzen und Push-Benachrichtigungen abzustellen.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 619 Schüler, Auszubildende und Studierende zwischen dem 15. und 22. März 2024 teilnahmen.

Die Ergebnisse als Grafik können Sie hier herunterladen.

Weitere interessante Informationen unter:
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