ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

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+++ Höhere Strafen für SUV-Fahrer? +++
Ein SUV (Sport Utility Vehicle) zeichnet sich durch seine kastenförmige Bauweise und durch eine größere Bodenfreiheit aus, wodurch die Frontpartie höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Dadurch geht nach richterlicher Ansicht eine größere Gefahr von diesem Fahrzeugtyp aus und Fahrer müssen laut ARAG Experten unter Umständen mit höheren Bußgeldern und strengeren Strafen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. In einem konkreten Fall fuhr ein SUV-Fahrer bei Rot über die Ampel und wurde dabei geblitzt. Ein Vergehen, was laut Bußgeldkatalog eine Regelstrafe von 200 Euro kostet. Doch die Richter erhöhten die Strafe auf 350 Euro und verhängten zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Ihr Argument: Durch die Bauweise des SUV sei das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer bei einem Rotlichtverstoß höher (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des AG FaM.

+++ Grund- und Gesamtpreis müssen in unmittelbarer Nähe sein +++
Wer gewerblich Verbrauchern Produkte anbietet, muss, falls er zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet ist, den Preis je Maßeinheit in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis darstellen. Der Bundesgerichtshof verurteilte laut ARAG Experten einen Internethändler dazu, in Zukunft beide Angaben auf einen Blick hin erkennbar anzugeben. Der Verbraucher solle optimal befähigt werden, Preisvergleiche anzustellen, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können (Az.: I ZR 69/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ (K)ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit +++
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Ruhte der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber, besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen (Az.: L 3 AL 151/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Sachsen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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