Cloud-Auslagerungen: Was die BaFin jetzt fordert

Cloud-Auslagerungen: Was die BaFin jetzt fordert

Cloud-Auslagerungen: Was die BaFin jetzt fordert Bad Homburg, 14. März 2024 – Mit einer neuen Aufsichtsmitteilung hat die BaFin im Januar ihre Regelungen für Finanzdienstleister konkretisiert, die IT-Services an Cloud-Anbieter auslagern. Die bislang gültige “Orientierungshilfe” aus dem Jahr 2018 wurde hierbei wesentlich erweitert und auch um Hinweise zur Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) ergänzt. Die wichtigsten Neuerungen:

Im Kapitel “Vorbereitende Handlungen und Governance-Rahmen für die Cloud” macht die BaFin jetzt konkrete “Interne Vorgaben für die Nutzung der Cloud” und legt fest, welche Themen als Mindestumfang in den institutseigenen Vorgaben zu Entwicklung und Betrieb von Cloud-Anwendungen aufzunehmen sind. Diese Regelungen müssen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Zudem fordert die Regulierungsbehörde eine konkrete “Ressourcenausstattung und Qualifikation” der Personen, die mit Aufgaben im Cloud-Umfeld betraut sind – und zwar auch für Entscheidungsträger, die “angemessene und einschlägige Kompetenzen und Kenntnisse über die Funktionsweise der Cloud, der mit ihr verbundenen Risiken” haben müssen.

Ganz neu hinzugekommen ist das Kapitel “Sichere Anwendungsentwicklung und IT-Betrieb in der Cloud”. Hier sieht die BaFin signifikante Risiken durch die Komplexität der Anwendungen auf Basis von Cloud-Diensten und dadurch, dass die zumeist anbieterspezifische Ausgestaltung zu einem sogenannten Provider-Lock-in führen kann. Zudem fordert die Behörde – im Vorgriff auf kommende DORA-Regelungen – eine laufende Überwachung der Cloud-Betriebsprozesse des beaufsichtigten Unternehmens.

Mit dem ebenfalls neuen Kapitel “Überwachung und Kontrolle der Auslagerung an Cloud-Anbieter” unterstreicht die BaFin die Bedeutung des Modells der geteilten Zuständigkeit, das auch auf den Informationsverbund anzuwenden ist. Ansatzpunkte für die Überwachung der Leistungserbringung und der Informationssicherheit münden in Hinweisen zur Durchführung von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen.

Die microfin Unternehmensberatung hat eine Übersicht über alle Veränderungen in einem Dokument zusammengestellt, zu denen die Finanzaufsicht selbst das Fazit zieht: “Doch, die BaFin erlaubt das!”. “Wir meinen, dass damit mehr Klarheit für die Branche geschaffen wurde”, so Sebastian Dosch, Principal Consultant bei microfin, “und wir leisten mit unserer Übersicht eine Hilfestellung dabei, dies in den weiteren Regulierungskontext einzuordnen.”

Das Dokument steht hier kostenlos zum Download bereit: https://www.microfin.de/grc/advisory/anfrage-whitepaper-aufsichtsmitteilung-cloud-auslagerungen/

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