Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)

“Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)“ lautet der Titel des Seminars, welches am 29. August 2023 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.

Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.

Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.

Der Referent berät zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten. Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt).

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 469€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/E230829.pdf

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr I. Einführung

1. Erneuerbare-Energien-Projekte im Spannungsfeld des Planungs- und Vorhabenzulassungsrecht
2. Dynamische“ und „statische“ Projektentwicklung
II. Die planerische Ebene:
Bauleitplanung für Projekte und Bestandspläne
– Bauleitplanung für PV-Projekt
a) vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12, 30 II BauGB) versus Angebotsplan nach § 30 I BauGB
b) Das Aufstellungsverfahren (§§ 2 ff. BauGB)
im Überblick
c) Beschleunigungsoptionen, insbesondere vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren (§§ 13, 13a BauGB)
d) Vorgaben aus höherstufigen Planungsebenen (insb. Raumordnung) oder Fachplänen (§ 38 BauGB),
insb. Planungen auf Konversionsflächen
e) Das „Hineinwachsen“ des Projekts
in die Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB oder
§ 35 BauGB als „Notoption“?
3. PV-Projekte im Umgriff von Bestandsplänen
a) Typische Wirksamkeitsmängel bei
Bestandsplänen – und wie man sie erkennt
b) PV in GE und GI-Gebieten
c) Verhinderungsoptionen der Gemeinde
und Reaktionsmöglichkeiten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr III. Die Vorhabenzulassungsebene: Zulassung nach Bauordnungsrecht und Fachrecht
1. Zulassung im B-Plan-Gebiet
– Anzeigeverfahren
– Baugenehmigungsverfahren
2. Zulassung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB,
3. Zulassung im Innenbereich nach § 34 BauGB
4. Straßenrechtliche Bauverbote
5. Floating-PV und WHG
6. Zulassung nach Fachplanungsrecht

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

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