Zehn Tipps gegen Kopfweh

Zehn Tipps gegen Kopfweh

Schmerzkiller von Bewegung bis Baden, von Wasser bis Teebaumöl

Zehn Tipps gegen Kopfweh

Wenn es im Kopf pocht, zieht oder sticht, können oft schon einfache Maßnahmen Besserung bringen. (Bildquelle: Sanofi/Ibuflam)

Frankfurt am Main, 21.September 2017, Ob häufig oder nur gelegentlich, ziehend, pochend oder stechend – Kopfschmerzen kennt praktisch jeder. Häufig handelt es sich um sogenannte Spannungskopfschmerzen, die von Muskelverspannungen kommen und harmlos, aberlästig sind. Sie lassen sich oft schon mit einfachen Mitteln bekämpfen. Warum ein Spaziergang an der frischen Luft manchmal Wunder wirkt, auf welche Arten Wasser bei der Schmerzbekämpfung helfen kann, warum einigen Betroffenen eine Scheibe Vollkornbrot guttut und wann man einen Arzt aufsuchen sollte: Wir verraten die zehn besten Tipps für einen freien Kopf.

Ob häufig oder nur gelegentlich, ziehend, pochend oder stechend – Kopfschmerzen erwischen jeden einmal. Häufig handelt es sich um sogenannte Spannungskopfschmerzen, die von Muskelverspannungen kommen und harmlos, aber lästig sind. Hier sind zehn Tipps für einen freien Kopf:

1. Bei akuten Schmerzen hilft Bewegung an der frischen Luft. Ein Spaziergang erfrischt und versorgt das Gehirn mit Sauerstoff. Zudem hilft Bewegung, Verspannungen im Nacken-Rücken-Bereich vorzubeugen, die oft Auslöser für Spannungskopfschmerzen sind.
2. Ein warmes Vollbad lockert ebenfalls die Muskulatur. Ideal ist eine Wassertemperatur von 38 Grad. Badezusätze wie Rosmarin sorgen für eine noch bessere Durchblutung.
3. Wasser kann auch auf andere Weise helfen, etwa als kalter Waschlappen auf der Stirn oder schlicht als Getränk. Denn Kopfschmerzen können auch die Folge von zu geringer Flüssigkeitsaufnahme sein.
4. Nicht selten lässt ein zu niedriger Blutzuckerspiegel den Kopf brummen. Dann sollte man etwas essen, am besten Vollkornprodukte, da sie den Blutzucker lange stabil halten.
5. Kaffee steigert die Durchblutung des Gehirns und kann so Schmerzen lindern. Als besonders wirksam gelten starke Sorten wie Espresso oder Mocca. Tipp: einen Spritzer Zitrone zugeben.
6. Rezeptfreie Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Ibuprofen wie Ibuflam® akut können bei leichten bis mäßigen Schmerzen schnell Abhilfe bringen – gerade, wenn man im Alltag leistungsfähig sein muss. Unter www.ibuflam.de gibt es mehr Informationen dazu.
7. Vielen Betroffenen hilft es, Pfefferminz- oder Teebaumöl auf die Stirn aufzutupfen. So kann Studien zufolge etwa Pfefferminzöl unter anderem die Wirkung der Schmerzbotenstoffe Serotonin und Substanz P hemmen, die bei der Kopfschmerzentstehung mitwirken.
8. Eine sanfte Druckmassage kann erleichtern: Finger auf die Schmerzpunkte an Schläfen oder Stirn legen, den Druck für mindestens 30 Sekunden aufrechterhalten. Auch der Druckpunkt zwischen den Augen kann massiert werden.
9. Wenn Stress die Kopfschmerzen verursacht, können Entspannungstechniken wie Meditation, Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung ein Gegenmittel sein.
10. Treten begleitend Übelkeit, Erbrechen, Schüttelfrost, Fieber, Gleichgewichtsstörungen oder Schwindel auf oder halten die Schmerzattacken über mehrere Tage an, sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Spezialfälle Migräne und Clusterkopfschmerzen
Zu den besonders starken Kopfschmerzen zählen die Migräne und der Cluster-Kopfschmerz. Migräne-Anfälle dauern vier bis 72 Stunden, die Schmerzen sind häufig pulsierend, oft begleitet von Licht- und Geräuschempfindlichkeit, Übelkeit und der sogenannten “Aura” – Wahrnehmungsstörungen wie Augenflimmern oder kribbelnde Gliedmaßen. Cluster-Kopfschmerzen sind seltene Attacken, die Minuten oder Stunden dauern können und sich oft “wie ein Stich ins Auge” anfühlen – auch begleitet von tränenden, geröteten Augen und laufender Nase – mehr Informationen zu den Schmerzarten gibt es unter www.ibuflam.de. In beiden Fällen ist es sinnvoll, ein Schmerztagebuch zu führen. Das kann dem Arzt die Wahl der richtigen Therapie deutlich erleichtern.

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) wie im U.S. Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995 definiert. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine historischen Tatsachen. Sie enthalten Prognosen und Schätzungen mit Blick auf das Marketing und weiteren möglichen Entwicklungen des Produkts oder mit Blick auf mögliche künftige Einnahmen aus dem Produkt. Zukunftsgerichtete Aussagen sind grundsätzlich gekennzeichnet durch die Worte “erwartet”, “geht davon aus”, “glaubt”, “beabsichtigt”, “schätzt” und ähnliche Ausdrücke. Obwohl die Geschäftsleitung von Sanofi glaubt, dass die Erwartungen, die sich in solchen zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, vernünftig sind, sollten Investoren gewarnt sein, dass zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen einer Vielzahl von Risiken und Unsicherheiten unterworfen sind, von denen viele schwierig vorauszusagen sind und grundsätzlich außerhalb des Einflussbereiches von Sanofi liegen und dazu führen können, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse und Entwicklungen erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen ausdrücklich oder indirekt enthalten sind oder in diesen prognostiziert werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem unerwartete Regulierungsmaßnahmen oder -verzögerungen sowie staatliche Regulierungen ganz allgemein, die die Verfügbarkeit oder das kommerzielle Potenzial des Produkts beeinträchtigen könnten, der Umstand, dass der kommerzielle Erfolg des Produkts nicht garantiert werden kann, die inhärenten Unsicherheiten der Forschung und Entwicklung, einschließlich zukünftiger klinischer Daten und Analysen existierender klinischer Daten zu dem Produkt, einschließlich Postmarketing, unerwartete Sicherheits-, Qualitäts- oder Produktionsprobleme, Wettbewerb allgemein, Risiken in Verbindung mit geistigem Eigentum und damit zusammenhängenden künftigen Rechtsstreitigkeiten sowie deren letztlichem Ausgang, volatile wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Risiken, die in den an die SEC und AMF übermittelten Veröffentlichungen von Sanofi angegeben oder erörtert sind, einschließlich jenen in den Abschnitten “Risikofaktoren” und “Zukunftsorientierte Aussagen” in Formular 20-F des Konzernabschlusses von Sanofi für das zum 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Sanofi keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen zu aktualisieren oder zu ergänzen.

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