Damit der Hausverkauf nicht scheitert: die Finanzierungszusage

Damit der Hausverkauf nicht scheitert: die Finanzierungszusage

Damit der Hausverkauf nicht scheitert: die Finanzierungszusage

Viele Eigentümer bürden sich die vielschichtige Arbeit, ihre Immobilie zu verkaufen, alleine auf. Wenn alles endlich zum Abschluss kommt, geht so mancher ohne verbindliche Absicherung bezüglich der Bezahlung zum Notar. Dann kann alles umsonst gewesen sein.

Neben dem psychologischen Stress sieht sich der Besitzer nun gezwungen, weitere Zeit zu investieren, z. B. in Form von – teilweise mehrfachen – Abmahnungen. Im schlimmsten Falle kristallisiert sich schließlich heraus: Der Käufer hat von seiner Bank keine Genehmigung zur Finanzierung erhalten.

Gibt es dann eine Lösung?

Das Gesetz steht auf der Seite des Eigentümers. Der Käufer ist zur Zahlung bzw. zum Schadenersatz verpflichtet und kann auch nicht ohne Weiteres von dem Vertrag Abstand nehmen. Aber: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.

Also bleibt dem Verkäufer nur das komplizierte Procedere, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Damit einher geht meist auch die wiederholt mühevolle Werbung um neue Interessenten. Diejenigen, denen er zu Gunsten des ausgewählten Käufers eine Absage erteilt hat, sind erfahrungsgemäß nur schwer wiederzugewinnen.

Der Ausweg

Ein kompetenter Makler kann das sinkende Schiff retten: Zunächst kümmert er sich um einen passenden Käufer. Anschließend geht er Schritt für Schritt in der korrekten Reihenfolge vor: Im ersten sichert er zuverlässig die verbindliche Finanzierungszusage. Erst wenn diese schwarz auf weiß steht, wird im zweiten der Kaufvertrag notariell beurkundet. Damit kann der Verkauf doch noch ein gelungenes Ende nehmen.

Sicher ist sicher mit diesem ungeschriebenen Gesetz

“Kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage.” Eigentümer, die sich daran halten, können den erheblichen Rückschlag durch Zahlungsunfähigkeit des Käufers von vornherein vermeiden.

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