Der Willen zum Grillen – auch im Winter

Der Willen zum Grillen – auch im Winter

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit (rechtlichen) Tipps

Der Willen zum Grillen - auch im Winter

Obwohl die Mehrheit der Deutschen am liebsten im April und Mai grillt, stehen knapp 17 Prozent das ganze Jahr über am Grill. Und warum auch nicht? Warme Jacke, heißes Getränk, glühende Kohle – schon kann das Barbecue auch bei winterlichen Temperaturen losgehen. Was es dabei zu beachten gibt und welche Regeln für das Grillen im Winter gelten, weiß ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.

Wie oft darf man im Winter zu Hause grillen?
Tobias Klingelhöfer: Wie oft das Grillvergnügen erlaubt ist, kommt hauptsächlich darauf an, wie und wo man wohnt und nicht auf die Jahreszeit. Im Garten seines Eigenheims kann man auch im Winter tun und lassen, was man will – vorausgesetzt, es wird kein Nachbar durch Rauch, Gerüche oder Lärm belästigt. Zudem rate ich aufgrund gegenseitiger Rücksichtnahme, einen Mindestabstand von zehn Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

Anders sieht es auf einer Terrasse oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus aus oder wenn der Qualm aufs Nachbargrundstück ziehen kann, selbst wenn die Fenster im Winter in der Regel seltener offen stehen als im Sommer. Deshalb verbietet das Landgericht Düsseldorf sogar die Nutzung von Holzkohlegrills auf dem Balkon (25 T 435/90). Auch sonst gibt es je nach Wohnort ganz unterschiedliche Einschränkungen. So hat das Landgericht Stuttgart die Grilldauer auf Balkon oder Terrasse auf dreimal zwei Stunden bis 22 Uhr pro Jahr begrenzt (Az.: 10 T 359/96), während das Oberlandesgericht Oldenburg bis zu viermal pro Jahr bis 24 Uhr akzeptabel findet (Az.: 13 U 53/02). Und das Bonner Arbeitsgericht erlaubt sogar monatliches Grillen, wenn es denn vorher angekündigt wird (Az.: 6 C 545/96). Ich kann Mietern nur raten, einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung zu werfen. Hier kann es ein grundsätzliches Verbot fürs Grillen geben, egal zu welcher Jahreszeit. Halten sich die Mieter nicht daran, müssen sie mit einer Abmahnung und danach sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landgericht Essen, Az.: 10 S 438/01).

Stimmt es, dass man mit dem Elektrogrill immer grillen darf?
Tobias Klingelhöfer: Da muss ich Ganzjahres-Griller enttäuschen. Die Vorstellung, dass man mit dem nahezu qualmlosen Elektrogrill immer auf dem Balkon grillen darf, ist leider falsch. Denn juristisch wird der Elektrogrill mit einem Holzkohlegrill gleichgesetzt (Landgericht Essen, Az.: 10 S 438/01). Wenn im Mietvertrag ein Grillverbot aufgeführt ist, erstreckt sich das also auch auf Elektrogrills. Wird aber nur die Verwendung von Holzkohle ausdrücklich verboten, kann man das Elektrogerät so oft nutzen, wie es die jeweilige kommunale Satzung erlaubt.

Darf man im Winter auf öffentlichen Flächen grillen?
Tobias Klingelhöfer: Auch hier ist die Jahreszeit egal. Es darf aber nur auf Grünflächen gegrillt werden, die dafür freigegeben sind. Und auch wenn sich im Winter weniger Besucher in Parks und auf öffentlichen Grünflächen tummeln als im Sommer, dürfen sie durch starken Rauch oder fliegende Rußpartikel nicht belästigt werden. Und natürlich muss auch in der kalten Jahreszeit ein Sicherheitsabstand zu Bäumen und Wohnanlagen eingehalten werden. Dabei darf das Feuer nie unbeaufsichtigt sein. Wer das alles beachtet und dann hinterher noch seinen Müll wegräumt, kann das ganze Jahr lang entspannt grillen. Wer sich allerdings nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder, die je nach Kommune schnell ein paar hundert Euro betragen können.

Übrigens: Wer im winterlichen Wald das Grillvergnügen sucht, sollte im Landeswaldgesetz seines Bundeslandes nachschauen, ob es erlaubt ist. Eine bundeseinheitliche Regel gibt es dafür nicht.

Was gibt es beim Wintergrillen sonst noch zu beachten?
Tobias Klingelhöfer: Wenn es draußen eisig kalt ist, kann es etwas mühsamer sein, bis der Grill die nötige Hitze liefert. Daher sollte man in der kalten Jahreszeit mehr Brennmaterial einplanen, da Briketts und Holzkohle im Winter deutlich schneller durchglühen und zudem die Grillzeit länger ist. Das Feuer sollte auch vor Kälte und Wind geschützt werden, indem man den Deckel schließt und auch möglichst lange geschlossen hält. Um dafür zu sorgen, dass das Grillgut im Anschluss nicht zu schnell auskühlt, sollte man die Servierteller drinnen bei Zimmertemperatur aufbewahren oder vorwärmen.

Wintergrillen erfordert besondere Aufmerksamkeit für die Sicherheit. Niemals sollte in geschlossenen Räumen gegrillt werden, da dies zu gefährlichen Kohlenmonoxidvergiftungen führen kann. Und wie im Sommer gilt: Es sollte immer ein Feuerlöscher in Reichweite sein und der Grill sollte auf einer stabilen und ebenen Fläche stehen, damit er nicht umkippen kann.

Auch der Grill-Meister muss im Winter Vorkehrungen treffen. Dazu gehören warme Kleidung, eine Mütze und Handschuhe. Ist es draußen verschneit oder glatt, empfehle ich zudem rutschfeste Schuhe.

Worauf muss man achten, wenn Kinder in der Nähe sind?
Tobias Klingelhöfer: Oft entsteht Feuer beim Grillen durch Fett, das in die Holzkohle tropft. Dabei können sich schnell unkontrollierbare Stichflammen entwickeln. Daher rate ich zu Grillschalen, auf die das Grillgut gelegt wird. Unabhängig vom Anzünder bleiben Grill und Grillkohle eine heiße Angelegenheit, deren Risiken Kinder oft nicht einschätzen können. Daher sollten sie von Anfang an lernen, einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu halten. Und die Schneeballschlacht oder das Toben in der Nähe eines Grills ist grundsätzlich tabu! Gerät die Situation doch einmal außer Kontrolle, darf das brennende Fett auf keinen Fall mit Wasser oder Schnee gelöscht werden. Sondern mit Löschdecke, Sand oder Feuerlöscher.

Wo finden Grill-Fans weitere Tipps zur Sicherheit beim Brutzeln?
Tobias Klingelhöfer: Da kann ich die Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung empfehlen. Dort wird beispielsweise beantwortet, wie schädliche Substanzen beim Grillen verhindert werden, was bei einem Unfall mit flüssigen Grillanzündern zu tun ist oder was es beim Indoor-Grillen mit einem Tisch-Grill zu beachten gibt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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