Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen

Bedingt durch Ihre Arbeitslosigkeit dachten Sie schon oft darüber nach, sich selbstständig zu machen. Dieser Weg kann einfach sein, wie lesen Sie hier. Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen. Mit dem Gründungszuschuss können Sie sich finanziell unterstützen lassen. Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der perfekte Schritt zurück in Ihr Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter. Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern. Um diesen Weg erfolgreich zu meistern, kann eine Franchise-Lizenzpartnerschaft quasi zum Lottogewinn werden. Für den Start in die neue Karriere wünschen Sie sich ein verlässliches Geschäftsmodell, das Ihnen die mühsamen Aufgaben einer neuen Existenzgründung erspart und eine Geschäftsidee bereithält, die sich immer weiter optimiert und zudem die ganze Welt erreicht? Darüber später mehr in unserem Artikel.

Wichtigste Voraussetzungen für Ihre Förderung

Positiv ist, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Positiv ist, Sie haben zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Weiter ist für Sie positiv: Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch natürlich nicht mehr arbeitslos.

Prüfung Ihrer Existenzgründung

Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn Folgendes zutrifft: Eine fachkundige Stelle hat Ihre Geschäftsidee geprüft und Ihnen bescheinigt, dass diese einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Vielmehr muss die Agentur für Arbeit davon überzeugt sein, dass Ihre Selbstständigkeit gute Erfolgsaussichten hat. Ihre Vermittlungsfachkraft beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Dafür sind zum Beispiel Nachweise Ihrer Qualifikation und/oder Ihrer Berufserfahrung wichtig. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft. Der Businessplan Ihres künftigen Franchise-Gebers zu der Tätigkeit als Franchise-Nehmer ist sicher hilfreich. Fragen Sie nach, ob Ihnen der Franchise-Geber einen Businessplan an die Hand geben kann.

Höhe und Bezugsdauer

Ihre Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in 2 Phasen geteilt:
In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Dadurch sind Sie für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie für Ihre soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Ihrer Unternehmensgründung angewiesen. Damit wird Stress am Start Ihrer neuen Existenz vermieden. Sie erhalten dafür ein halbes Jahr lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt:
Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zu Ihrer sozialen Absicherung.
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Sie vollständig auf eine Förderung verzichten müssen. Sie erhalten 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Wichtig: Sie müssen den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. Franchise-Nehmer sind hier fein raus, da in den meisten Fällen die schriftliche Bestätigung des Franchise-Gebers genügt.
Diese Phase ist ein Übergang. Nach dieser Zeit sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit finanzieren können.

Unser Tipp – gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch Hilfestellung an die Hand geben, wie Ihre Selbstständigkeit mit Franchising einfacher und sicherer wird. Je geringer die Franchise- Lizenzgebühr ist, umso leichter wird Ihnen der Start in die neue berufliche Zukunft fallen. Sie sollten auch die Kosten nicht aus den Augen verlieren, welche im Verlauf der Selbstständigkeit von Ihnen gestemmt werden müssen. Marketing und Werbung sind mit Erfolgen, Umsatz und Gewinn eng verbunden. Wenn Sie als Franchise-Nehmer in die Selbstständigkeit starten, prüfen Sie vorab, welche Kosten für Marketing und Werbung auf Sie zukommen werden.
Je geringer Ihre Investitionen in Ihre Selbstständigkeit in der Startphase und in der Folgezeit sind, umso einfacher wird Ihr Start und umso schneller kommen Sie ins Geld verdienen. Im Franchising gibt es große Unterschiede. Wenn Sie hohe Raumkosten, Personalkosten oder Wareneinkauf stemmen müssen, sollten Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld von solchen kostenintensiven Franchise-Angeboten besser die Finger lassen. Franchise-Angebote, bei denen Ihnen nur geringe oder keine laufenden Kosten entstehen, eigen sich hingegen perfekt für Sie.
Nach Prüfungen und Testreihen möchten wir an dieser Stelle auf TTPCG ® hinweisen, weil der Start in die Selbstständigkeit bei TTPCG® extrem kostengünstig und einfach dazu ist. Wenn Sie als Lizenznehmer*in des TTPCG® Franchise Zugang zu einer perfekten und in dieser Form weltweit einmaligen Geschäftsidee erhalten, die sich schon seit Jahrzehnten auf dem Weltmarkt etabliert hat, gilt es natürlich, diesen Erfolg nachhaltig zu sichern. Durch stetiges Evaluieren und daran anschließendes Optimieren in Bereichen wie Angebot, Auftreten und Struktur des Franchise-Netzwerks, hält TTPCG® sein Angebot stets konkurrenzlos und stellt sicher, dass Sie als Lizenznehmer*in kontinuierlich auf dem neuesten Stand bleiben und somit die aktuellen Standards wahren können.
Ein großer Vorteil ist vor allem das verminderte Risiko beim Markteintritt. Durch die Verwendung eines etablierten Geschäftskonzepts im Bereich Dating Services, der bekannten Marke TTPCG® und die Nutzung des gebündelten Know-how des Franchise-Gebers, profitieren Sie ungemein. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Ihre eigenen Ideen nicht ankommen oder dass Sie ein unbekanntes Gesicht zwischen lauter bekannten Konkurrenten werden. Der Markteintritt ist damit so gut wie sicher. Auch sämtliche Marketingmaßnahmen sind von Profis geplant, sodass Sie sich voll und ganz auf die Interessenten und den Verkauf der Dienstleistung konzentrieren können.

Diese Pressemeldung erschien mit freundlicher Genehmigung der Redaktion vom FranchiseVergleich. © 2024 PERSONAL CONSULTING LIMITED.

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