Erfolgreiche Kanzlei im Arzthaftungsrecht, Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht – bundesweit -:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Köln – vom 10. Dezember 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Wundinfektion nach biologischem Herzklappenersatz und Bypass zur Umgehung einer RCX-Stenose, OLG Köln, Az. 5 U 72/14

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Aortenklappenstenose sowie RCX-Stenose und begab sich zwecks Legung eines Bypasses in die Klinik der Beklagten. Es wurde eine Vene aus dem linken Unterschenkel entnommen, wobei die Wunde mittels Wundklammern verschlossen wurde. Eine eintretende Infektion erforderte in der Folgezeit weitere Operationen. Es musste Haut vom Oberschenkel auf die Wunde am Unterschenkel verpflanzt werden.

Verfahren:
Das Landgericht Aachen (Az. 11 O 290/12) war zuvor mit dem Vorgang befasst und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Auf Vorschlag des OLG-Senates schlossen die Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich ab.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Senat legte seinem Vergleichsvorschlag zugrunde, dass anderenfalls eine weitere umfassende Beweiserhebung vorzunehmen sei. Zur Vermeidung des hierdurch zu erwartenden Aufwandes und der Kosten schlug das Gericht sodann eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites vor. Damit hat die Einlegung des Rechtsmittels durch die Klägerin einen Erfolg erbracht, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

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