Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht – Überblick zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht

“Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht – Überblick zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht“ lautet der Titel des Seminars, welches am 20. Februar 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Chemikaliengesetz, die Chemikalienverbotsverordnung und die Gefahrstoffverordnung und daraus resultierend das Gefahrstoffstrafrecht sind sperrige Rechtsmaterien.

Erschwert wird die Rechtsfindung in diesem Spezialgebiet des Umweltstrafrechts noch dadurch, dass es vielfältige Überschneidungen zwischen dem Gefahrstoffstrafrecht und dem Abfallstrafrecht gibt.

Gerade aber das Abfallrecht und Abfallstrafrecht sind stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt oder sogar unmittelbar verbindliches Recht setzt.

Diesen rechtlichen Schwierigkeiten steht die praktische Relevanz des Gefahrstoffstrafrechts gegenüber.

Dies betrifft vor allem – aber nicht nur – die Asbestproblematik, die die Bundesrepublik noch auf Jahrzehnte hinaus beschäftigen wird.

Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, weil die eingeatmeten Fasern Lungenkrebs verursachen, sind in den Jahrzehnten davor hierzulande Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden.

Ein Großteil davon steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden.

Ein falsches Vorgehen beim Umgang mit Asbest kann schnell zu strafrechtlicher Verantwortung von Bürgern, Unternehmen oder Amtsträgern führen.

Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht.

Dabei will das Seminar Fallstricke aufzeigen und den richtigen Umfang mit diesen schwierigen Rechtsmaterien vermitteln.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehme und Verbänden.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A240220.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/A240220.ics

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Allgemeine Grundlagen des Strafrechts

– Grundlagen zum Verhältnis von Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

– Überblick über die Grundlagen des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Grundlagen des Umweltstrafrechts

– Einführung in die allgemeinen Regeln des Umweltstrafrechts

– Unerlaubter Umgang mit Abfällen nach § 326 StGB

– Ämtsträgerstrafbarkeit

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Gefahrstoffstrafrecht im engeren Sinne

– Strafnormen aus dem Chemikaliengesetz, der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung

– § 328 StGB

– Die strafrechtliche Behandlung von Asbest (mit ausführlichem Fallbeispiel)

14.15 Uhr Strafrechtliche Haftung im Unternehmen Kapitel

– Überblick über das Unternehmensstrafrecht

– Zurechnung nach § 30 OWiG

– Die Ordnungswidrigkeit des § 130 OWiG

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Überblick über weitere, relevante Umweltstrafnormen beim Umgang mit Abfällen und Gefahrstoffen sowie weitere Einzelfälle

– Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB

– Bodenverunreinigung gemäß § 324a StGB

– Luftverunreinigung gemäß § 325 StGB

– Unerlaubtes Betreiben von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 StGB

– Strafrechtliche Behandlung sog. Autowracks

– Straftaten im Zusammenhang mit Gefrier- und Kühlschränken

– Klassiker: Teerölgetränkte Bahnschwellen

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

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