Umgang mit geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Teil I – Grundlagen & Überblick

“Umgang mit geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Teil I – Grundlagen & Überblick“ lautet der Titel des Seminars, das am 10. April 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.

Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Thema – vorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.

Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts – insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.

So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.

Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen werden erläutert.

Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.

An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.

Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.

Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 369€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/N240410.pdf

Programm
09.30 Uhr Rechtliche Grundlagen – mit Beispielen der Umsetzung in der Praxis

– Welche Arten unterliegen dem speziellen Artenschutz?

– Nationales Recht

– Inhalte §§ 39, 44 und 45 BNatSchG

– Europäisches Recht

– Relevanz der Anhang IV-Arten FFH-RL und der Anhang I-Vogelarten sowie der Arten des Anhang II der FFH-RL für das Thema

– Relevanz der Inhalte der Artikel 12, 13 und 16 FFH-RL sowie der Art. 5, 7 und 9 VS-RL für das Thema

11.00 Uhr Kaffeepause

– Begriffsbestimmungen (u.a. lokale Population,

Fortpflanzungs- und Ruhestätte, erhebliche Störung, Tötungsverbot „Signifikanz der Mortalität“ u.v.m.)

– Verhältnis von SARF zu anderen Fachbeiträgen – Berücksichtigung von Arten Beispiele von Konflikten aus der Praxis

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Prüfinhalte – Musterantrag zum Artenschutz

– Objekt – Eingriffsort – Wirkraum

– Auswahl prüfrelevanter geschützter Arten („Relevanzprüfung“) – Abschichtung

– Konfliktanalyse (Empfindlichkeiten / Wirkintensitäten)

– Prognose des Grades der Störungen und Schädigungen

– Maßstab für die „Erheblichkeit“ von Beeinträchtigungen

– Vermeidung und Minimierung – Vorhabensoptimierung

– Bedeutung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

14.30 Uhr Spezieller Artenschutz – Ausnahme/Befreiung

– Ausnahmetatbestände nach § 45 (7) BNatSchG

– Bedeutung von Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen)

– Weg über die Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG?!

15.30 Uhr Kaffeepause

15.45 Uhr Spezieller Artenschutz – Probleme aus der Praxis

– Beispiele öffentlicher und privater Vorhaben aus dem Teilnehmerkreis

– Beispiele des Referenten (Sportboothafen, Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur) – Bündelung der Hauptproblemfelder

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

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