Abfindungshöhe: Betriebsräte dürfen ihren Kündigungsschutz voll ausspielen

Abfindungshöhe: Betriebsräte dürfen ihren Kündigungsschutz voll ausspielen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Abfindungshöhe: Betriebsräte dürfen ihren Kündigungsschutz voll ausspielen

Auch für Betriebsräte gilt: Je stärker der Kündigungsschutz, desto höher sollte das Abfindungsangebot sein, um ausreichenden Anreiz für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bieten. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt einen aktuellen Anlass, darauf aufmerksam zu machen, was wichtig ist für die Höhe der Abfindung.

Am 21.03.2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages: Erhält ein Arbeitnehmer eine besonders hohe Abfindung wegen seiner Betriebsratszugehörigkeit, dann verstößt das nicht gegen ein arbeitsrechtliches Gebot, nach dem Betriebsräte nicht bevorzugt behandelt werden dürfen. Die Bundesrichter stellten klar: Ein Betriebsrat kann sein Sonderkündigungsrecht voll in die Waagschale werfen und sich seinen besonders starken gesetzlichen Kündigungsschutz teuer “abkaufen” lassen im Gegenzug zu seinem freiwilligen Arbeitsplatz-Verzicht.

Für alle Arbeitnehmer gelten bei Abfindungs-Verhandlungen dieselben Grundsätze. Man darf alle arbeitsrechtlichen Argumente für sich nutzen: Normen der Arbeitsrechts, das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, höchstrichterliche Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Und wenn dabei eine Abfindung in Höhe von 120.000 EUR herauskommt, die der Betriebsrat in dem Fall verhandelt hat, dann muss man das akzeptieren.

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder ein Abfindungsangebot? Ich kann Ihnen folgendes anbieten: Kostenlos und unverbindlich bespreche ich mit Ihnen das Angebot Ihres Arbeitgebers beziehungsweise die Chancen einer Kündigungsschutzklage. Informieren Sie sich gern auch vorab auf meinen Internetseiten und auf meinem YouTube-Kanal über meine Spezialisierung und über meine Vorgehensweise bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden