MS Hammonia Balticum: Insolvenzverfahren offenbar eröffnet

Über den Frachter MS Hammonia Balticum wurde offenbar am Amtsgericht Reinbeck das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 121/13). Das berichtet das Fondstelegramm.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lange Zeit schien es so, als könnten die acht Einschiffgesellschaften der Reederei Hansa Mare den anhaltenden Schwierigkeiten in der Schifffahrt trotzen. Erste Anzeichen, dass die Krise aber doch nicht ganz spurlos am Containerschiff MS Hammonia Balticum vorüber gehen würde, gab es dann im Jahr 2009. Damals sollen die finanzierenden Banken von den Anlegern gefordert haben, weiteres Kapital “nachzuschießen”.

Doch auch die Finanzspritze kann den Frachter nun offensichtlich nicht vor dem drohenden Untergang bewahren. Denn die Lage in der Schifffahrt ist weiterhin extrem angespannt. Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Balticum sollten ihr eingesetztes Kapital aber dennoch nicht voreilig abschreiben. Stattdessen sollten sie ihr Investment von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen.

Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass gerade Anlegern von Schiffsfonds häufig Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung von den Gerichten zugesprochen wird. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds wurden in vielen Fällen nicht die strengen Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung eingehalten. Zu diesen Kriterien gehört die umfangreiche Aufklärung der Anleger über die Risiken ihres Investments. Diese können bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Die Praxis zeigt aber, dass Schiffsfonds häufig in den Beratungsgesprächen als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen wurden. Doch genau das sind sie meistens nicht. Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen einhergehenden Risiken.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhielten, aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Anforderungen im Beratungsgespräch nicht erfüllt, liegt nach der gängigen Rechtsprechung eine fehlerhafte Anlageberatung nahe, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Natürlich muss dies jeweils im Einzelfall überprüft werden.

Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Balticum sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Interessen durchzusetzen.

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