Mediation / Vermittlung: Die Konfliktlösung ohne Streit

Laut Mediationsgesetz vom 21.Juli 2012 ist die Mediation nun als Praktik zur sanften Konfliktlösung anerkannt.

Mediation / Vermittlung: Die Konfliktlösung ohne Streit

Anwalt Mediation

Beurteilen auch Sie, ob sich die anwaltliche Vermittlung für die Lösung Ihres Konflikts eignet! Bei allen Kontroversen, sei es im Familienrecht, bei Erbrechtlichen Streitigkeiten, Generationenkonflikten sowie auch im Berufsleben, wo letztere Methode schon seit Vielen Jahren mit Erfolg angewandt wird, ist Mediation die bessere Alternative zum Streit.

Wo immer Menschen gemeinsam leben entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen Streitereien. Eine tatsächliche Beendigung des Streits gemäß einer Befriedigung ist davon abhängig, ob es gelingt, einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und/oder Verletzungen der Emotionen, die zum Konflikt geführt haben, herbeizuführen. Dazu müssen Personen- und sachbezogene Ebene(letzteres die Interessen) separiert und auseinander gehalten werden. Lediglich sofern das gelingt, kann eine ergebnisorientierte Beendigung im Interesse beider Konfliktparteien erzielt werden.(sog. Harvard Konzept, Fisher, Ury, Getting to Yes, 1981)

In der Mediation wird der Streit nicht mit einen Streitschlichter gemäß eines Alles-oder Nichts Entscheidung “geregelt” oder mit Hilfe einen (faulen) Kompromiss überwunden, sondern durch Aufarbeitung der Gegensätzlichen Interessen über Verständnismachung der tatsächlichen (hintergründigen) Interessen, aufgelöst. Dies kann für beide Parteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Diese (Auf)-lösung kann kein außenstehender Dritter erledigen, sondern bloß die Beteiligten selber, da bloß sie ihre Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt des Öfteren dabei, dass aus dem Streit zwischen zwei Personen sogar beide als Gewinner hervorgehen.

Konfliktlösung mit Hilfe von Mediation?

Grundsatz für die Mediation ist die Teilnahme aller am Konflikt Beteiligten an dem Prozess der Lösung. Dabei bedarf es der Bereitschaft aller Beteiligten, sich freiwillig mit dem Streit auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Kompetenz voraus, nicht alleinig die eigenen Interessen kritisch zu betrachten, sondern sich ergebnisoffen mit dem Standpunkt der Gegenpartei auseinander zu setzen und zu verhandeln.

Aufgabe des Mediators ist es, die hinter den vordergründigen Streitpunkten liegenden Gefühle, Gründe und wirklichen Interessen für die Konfliktlösung nutzbar zu machen und herauszuarbeiten. Gelingt dieser Prozess des Zuhörens, des Eingehens und der ergebnisorientierten Reflexion von Standpunkten, kann das Ergebnis nicht allein die Auflösung des Konflikts selbst, sondern zugleich die Chance für die konstruktive Wiederherstellung der gestörten Bindung selber sein, wenn auch auf anderer Ebene. (beispielswiese. bejahende Verständigung als gemeinsame Eltern bei Paarkonflikten).

Ist Vermittlung für mich geeignet?

Wünscht man von der gegnerischen Partei nur das, was einem der individuellen Anschauung nach juristisch zusteht, dann ist der Mandant bei einem Rechtsanwalt bestens aufgehoben. Allein ein Richter wird in letzter Instanz dem Mandant sagen können, was einem gesetzlich wirklich zusteht.

Sofern Sie sich aber vorstellen können, im Interesse der Kinder mit dem Partner nach der Auseinandersetzung noch eine Elternbeziehung zu leben, auch wenn die Paarbeziehung für immer gescheitert ist, dann sieht die Sache sehr wohl anders aus. Ist es für Sie vorstellbar oder sogar begrüßenswert, dass Sie mit Ihren Geschwistern auch nach der Erbstreitigkeit noch freundschaftlich verkehren? Suchen Sie tatsächlich eine faire Beendigung, die nicht lediglich die Durchsetzung Ihrer eigenen belangen beinhaltet?

Test Mediation

Wir haben auf der Internetpräsenz rvr.de für Sie einen kleinen Test vorbereitet, der Ihnen nach Beantwortung einiger Fragen darüber Auskunft gibt, ob die Mediation für Sie der bessere Weg ist.

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Die Privatkanzlei steht für die Lösung von Rechtsproblemen im fa­miliären Bereich, sei es im Familienrecht, Erbrecht oder der Nachfolge in Familienunternehmen.

Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten betreuen wir in der Wirtschaftskanzlei klassisch anwaltlich. Wir beraten, verhandeln, gestalten und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch.

Kontakt:
RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Thomas Kärcher
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