IfKom: 5G-Strategie der Regierung funktioniert nicht ohne Akzeptanz der Bevölkerung

Beim Ausbau der 5G-Netze ist insbesondere in den Ballungsgebieten der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch entsprechende technische Maßnahmen nach Auffassung der IfKom sicherzustellen.

Die Bundesregierung will mit ihrer gerade vorgestellten 5G-Strategie eine Offensive für die Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt für 5G-Netze und mobile Anwendungen starten. Dazu bedarf es nach Auffassung des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation
(IfKom e. V.) jedoch mehr als nur einer Absichtserklärung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, um die Akzeptanz der Menschen, insbesondere in den Ballungsgebieten, zu erhalten.

Wegen der sehr begrenzten Reichweite und der geringeren Objektdurchdringung höherer Frequenzen, z. B. im Bereich von geplanten Werten oberhalb von 24 Gigahertz, müssen die Antennen für die einzelnen Funkzellen in dicht besiedelten Gebieten in einem Abstand von zum Teil unter 100 Metern voneinander installiert werden. Durch technische Maßnahmen wie dynamische Sendeleistung der Endgeräte und gezielte Ansteuerung der Empfänger durch die Sender zur Vermeidung von Streuleistungen (Beamforming) lassen sich nicht nur Kapazitäten vergrößern, sondern auch unnötige Belastungen der Menschen innerhalb der Funkzelle verringern.

Solche und weitere Maßnahmen dienen auch der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger für die neuen Mobilfunktechnologien, die für einen flächendeckenden Ausbau unabdingbar ist. Bereits frühzeitig sollte die Bundesregierung daher gewährleisten, dass die Akzeptanz der Bevölkerung gefördert und die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz durchgehend erhalten bleiben. Auch sollte der Bund die Einführung von 5G gegenüber der Öffentlichkeit frühzeitig mit konkreten Informationen begleiten.

Der 5G-Standard dient vor allem der Vernetzung vieler Geräte untereinander, dem so genannten Internet der Dinge. Mit zusätzlichen Qualitätsparametern wie geringer Latenzzeit und hoher Verfügbarkeit lassen sich viele Geschäftsprozesse effizient verbessern und neue Innovationen schaffen. Angesichts der aktuellen Attacken mit Schadsoftware weisen die Ifkom auf die zunehmenden Risiken hin, die eine Vernetzung von Geräten mit sich bringen. Jede Maschine und auch jeder Kühlschrank, der über ein Kommunikationsnetz mit anderen verbunden ist, muss dem Sicherheitsstandard nach dem Stand der Technik entsprechen, mit der Möglichkeit zu regelmäßigen Sicherheitsupdates und vielem mehr. Dieses Themenfeld müssen alle Beteiligten noch intensiver bearbeiten, um den beabsichtigten Leitmarkt für mobile 5G-Anwendungen in Deutschland auch sicher entwickeln zu können.

Bei einer derart dichten Anordnung von Funkmasten wie sie beim 5G-Netz erforderlich sein wird, ist eine leistungsfähige Anbindung der Zellen mit Glasfaserleitungen erforderlich. Damit kommt das Glasfasernetz quasi automatisch stärker in die Fläche. Der Bund sollte angesichts der netzplanerischen Vorlaufzeiten rechtzeitig, also unverzüglich, die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören auch geeignete Förderprogramme, denn der flächendeckende Ausbau ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Netzbetreiber müssen jedoch mit ihren Planungen beginnen und benötigen, genauso wie Landkreise und Kommunen, ausreichend Planungssicherheit.

Das Festnetz wird nach Auffassung der IfKom weiterhin seine Berechtigung haben, auch wenn sich das Nutzerprofil verändern wird. 5G weist zwar eine Funkzellenleistung im Gigabitbereich auf, der einzelnen Nutzer erhält jedoch lediglich eine garantierte Bandbreite von 50 oder 100 Megabit pro Sekunde. Das ist für heutige Verhältnisse viel, in 10 Jahren mag dies jedoch anders aussehen. Das erklärte Ziel der Regierung, Gigabitnetze zu schaffen, muss sich auf den einzelnen Anschluss beziehen, nicht nur auf den kumulierten Wert einer Funkzelle. Es bedarf daher auch in den nächsten Jahren großer Anstrengungen im flächendeckenden Breitbandausbau.

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