GTÜ: Mit Caravan und Reisemobil sicher unterwegs

GTÜ: Mit Caravan und Reisemobil sicher unterwegs

GTÜ: Mit Caravan und Reisemobil sicher unterwegs

(ddp direct) Vor der Fahrt in die Ferien sollten Zustand und Sicherheit des Caravans oder Reisemobils gründlich gecheckt werden, raten die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Hilfestellung leistet hier der praktische GTÜ-Caravaning-Ratgeber für den sicherheitsbewussten Autofahrer ( http://ratgeber.gtue.de ).Technischen Zustand checkenWurde das Reisemobil längere Zeit nicht gefahren, sollte grundsätzlich der technische Zustand, insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) geprüft werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen sind 4 mm. Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, weil die Reifen höchstens sechs Jahre alt werden dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal wie neu sie noch wirken. Die nötigen Angaben finden sich auf den Reifen. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke in den letzten vier Ziffern und ist so zu interpretieren: Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.Gesamtgewicht nicht überschreitenBei Caravans und Reisemobilen muss besonders auf mögliche Gewichtsprobleme geachtet werden. Vor allem darf man die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, warnen die GTÜ-Experten. Ob von der zulässigen Gesamtmasse das Leergewicht oder praxisgerechter die sogenannte “Masse im fahrbereiten Zustand” abgezogen wird – die Differenz als verbleibender Spielraum für zusätzliche Ausstattung und persönliche Ausrüstung ist meist sehr dürftig und will gut geplant sein. Wenn jedoch gewichtsmäßig der Gürtel absolut nicht enger zu schnallen ist, bieten Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern muss zudem die zulässige Dachlast im Auge behalten oder ggf. beim Hersteller in Erfahrung gebracht werden.Achslast beachtenBeim Reisemobil muss auch die zulässige Achslast genau eingehalten werden – sprich maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren. Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänge- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle. Achtung: Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und ist beispielsweise mit einer Personenwaage auswiegbar (im GTÜ-Caravaning-Ratgeber genau beschrieben).Richtig beladenBeim Beladen den ohnehin schon höher angesiedelten Schwerpunkt so tief wie möglich halten, indem man schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert. Auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite achten. Idealerweise rutschfeste Unterlagen und Zurrseile zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs verwenden. Keinesfalls sollte man im Heck schwer beladen, weil dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird. Leichtes Gepäck darf auch weiter oben, beispielsweise in Hochschränken, verstaut werden. Noch weiter oben, nämlich beim Dachgepäck muss unbedingt auf sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe geachtet werden.Feeling fürs FahrenWegen des hohen Schwerpunktes sollte man lieber etwas langsamer in die Kurven gehen und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten – vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkw, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Also stets auf solche Rüttler gefasst sein und wenn nötig gegenlenken. Bis das richtige Fahrverhalten “in Fleisch und Blut” übergeht, sind einige Erfahrungen und Übungen nötig. Hierzu bieten neben den Automobilclubs auch die Caravan- und Reisemobilhersteller regelmäßig Fahrsicherheitstrainings an.Aufs Tempo achtenModerne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch alte Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung – beispielsweise von der GTÜ – gibt es dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist – ebenso wie eine Tempo-100-Plakette, die am Heck des Caravans angebracht werden muss. Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 t sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Die aktuell gültigen Tempolimits in Europa finden sich unter www.caravaning-info.de/reise-service/praxis-tipps/tempo-100/tempolimits/tempolimits-caravans.html GTÜ-Ratgeber mit weiteren praktischen TippsWeitere praktische Tipps für Camper mit Reisemobil und Caravan finden sich im Caravaning-Ratgeber. Die Broschüre ist bei den GTÜ-Prüfstellen vor Ort oder direkt von der GTÜ-Zentrale in Stuttgart gegen Einsendung eines adressierten DIN-lang-Rückumschlags, Stichwort: Caravaning-Ratgeber, erhältlich. Download übers Internet unter http://ratgeber.gtue.de Stuttgart, den 28. Mai 2013

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Der praktische Caravaning-Ratgeber für den sicherheitsbewussten Autofahrer

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Vor dem Start in den Urlaub das Wohnmobil checken

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive “Abgasuntersuchung” nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
– Untersuchungen nach BOKraft
– ADR/ GGVS-Prüfungen.

Ihre Experten für Sicherheit!
http://www.gtue.de

Kontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
0711 97676-620
hans-juergen.goetz@gtue.de
http://presse.gtue.de

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