Geht nicht gibt”s nicht: So erhalten Kunden auch bei einer Ticketstornierung ihr Geld zurück

Geht nicht gibt”s nicht: So erhalten Kunden auch bei einer Ticketstornierung ihr Geld zurück

TicketRefund, der neueste Service von FairPlane, dem marktführenden Anbieter für Flugastrechteservices, verhilft Passagieren zur Erstattung von bis zu 95% des Ticketpreises bei nicht angetretenen Flügen

Geht nicht gibt"s nicht: So erhalten Kunden auch bei einer Ticketstornierung ihr Geld zurück

Auch bei stornierten Tickets gibt es Geld zurück (Bildquelle: © tdcat.com 2015)

Ein Flugticket ist einfach und schnell gekauft, ein solches zu stornieren hingegen wesentlich schwieriger – trotz eindeutiger Rechtslage. “Mit der Buchung eines Fluges besteht zwischen dem Passagier und der Airline ein sogenannter Luftbeförderungsvertrag (Werkvertrag), der von Seiten des Buchenden jederzeit und ohne die Angabe von Gründen wieder gekündigt werden darf”, so Prof. Dr. Ronald Schmid. Das Problem jedoch: Viele Verbraucher wissen nicht um ihr Recht und lassen das Ticket verfallen. Ein Fehler, weiß der Experte für Fluggastrechte, denn damit verzichten Passagiere auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Doch was tun?

Frühzeitig das Ticket stornieren
“Sobald der Passagier weiß, dass er den Flug nicht antreten kann, sollte er direkt bei der Fluggesellschaft in schriftlicher Form den Luftbeförderungsvertrag kündigen”, rät Schmid. Denn wer über das Buchungsportal oder das Reisebüro von seinem Ticket zurücktritt, muss im Zweifelsfall eine Stornogebühr entrichten, welche die Airline nicht erheben darf. Grundsätzlich gilt bei einer Flugstornierung: je früher desto besser. Wenn es der Fluglinie möglich ist das Ticket weiterzuverkaufen, stehen dem Passagier bis zu 95 % des bereits bezahlten Preises zu – denn doppelt abkassieren darf die Airline nicht.

Dieses Geld gibt es immer zurück
Bei einem nicht angetretenen Flug gibt es in jedem Fall einen Teilbetrag des Tickets zurück. Im Ticketpreis sind immer Kosten enthalten, die für die Airline gar nicht anfallen, wenn ein Kunde nicht mitfliegt. Dazu zählen beispielsweise Steuern und Gebühren oder auch sogenannte Zuschläge für Kerosin, Essen und Getränke. “Da diese von den Fluggesellschaften nur zu entrichten sind, wenn der Kunde seinen Flug auch tatsächlich nutzt, sind diese daher bei einem Nichtantritt zu erstatten”, klärt der Jurist auf.

Nicht stornierbare Tickets gibt es nicht
Dass sich das Ammenmärchen der nicht stornierbaren Flugtickets so hartnäckig hält, ist nicht zuletzt dem Verhalten der Fluggesellschaften zu verdanken. Bei einer Ticketstornierung versuchen diese nämlich in vielen Fällen die Verantwortung von sich zu weisen oder argumentieren mit hohen Bearbeitungsgebühren – um nur einige wenige der gängigsten Methoden zu nennen. So manche Fluglinie versucht sogar über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rücktritt vom Ticket auszuschließen. “Eine Irreführung des Verbrauchers ” moniert Schmid, denn dies widerspräche geltendem Recht: “Eine Stornoklausel darf Passagiere nicht unangemessen benachteiligen”, so der Experte.

So hilft TicketRefund
Mangelnde Sachkenntnis zur aktuellen Rechtslage sowie das häufig unkooperative Verhalten vieler Airlines, verunsichern viele Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte. Mit TicketRefund bietet das Fluggastrechteportal FairPlane einen weiteren Service, der Passagiere dabei unterstützt, die ihnen zustehenden Gelder zu erhalten. Hier prüfen spezialisierte Fachanwälte jeden einzelnen Fall und kümmern sich um die gesamte Abwicklung bis hin zu rechtlichen Schritten, wo nötig. Für den Verbraucher entstehen dabei keine Kosten. Erst im Erfolgsfall gibt der Kunde eine Provision in Höhe von maximal 30 Prozent (zzgl. MwSt.) des von der Airline zurückerhaltenen Betrags an TicketRefund ab. Wichtig zu wissen: erst ab der Stornierung der Flugreise durch den Buchenden kann TicketRefund für den Passagier tätig werden. Weitere Informationen unter: www.ticketrefund.de

FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services
FairPlane ( www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit “FairPlane Express” erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit “FairPlane Standard” wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von maximal 24,5 Prozent (zzgl. MwSt). Darüber hinaus hilft FairPlane mit TicketRefund ( www.ticketrefund.de) Konsumenten auch dabei, bei nicht angetretenen Flügen bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurück zu erhalten. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2010 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Informationen finden Sie regelmäßig unter www.comeo.de/fairplane

Firmenkontakt
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Mag. Andreas Sernetz
Fleischmarkt 3-5/Top 14
1010 Wien
+43 (1) 532 01 46
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