Ferialjobs machen Sinn. Gezielte Suche in ganz Europa online möglich

Ferialjobs machen Sinn. Gezielte Suche in ganz Europa online möglich

Die knappe Mehrheit der Deutschen findet, dass Ferialjobs keinen guten Einblick ins Berufsleben bieten. Jeden Sommer entscheiden sich dennoch zahlreiche Teenager und Studenten dazu, ihr Taschengeld aufzubessern. Derzeit sind auf Jobkralle über 400 Ferialjobs gelistet. Dabei gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Ferialjob und Berufspraktikum.

Wien, 08.09.2017 –  Rund 35 Prozent der Deutschen finden Ferialjobs äußerst sinnvoll, da Sie ihrer Meinung nach Jugendlichen einen guten Einblick ins Berufsleben bieten. Nicht alle schätzen diese als gleich wichtig ein, denn für 54 Prozent dienen Ferialjobs lediglich zur Aufbesserung des Taschengeldes, während 11 Prozent Ferialjobs sogar als reine Zeitverschwendung empfinden. Diese Zahlen sind das Ergebnis der jüngsten Umfrage der international agierenden Jobsuchmaschine Jobkralle.

„Unser Team findet Ferialjobs aus demselben Grund, wie auch die 35 Prozent unserer deutschen User sinnvoll“, sagt Jobkralle-Geschäftsführer Christian Erhart. „Gleichzeitig wissen wir, dass es nicht immer einfach ist, einen geeigneten Ferialjob zu finden. In diesem Sinne, wollen wir unseren Usern noch mehr helfen“, fügt Erhart hinzu.

Arbeitsrechtliche Unterschiede zwischen Ferialjob und Praktikum

Damit es mit dem Ferialjob auch wirklich klappt, hat Christian Erhart ein paar gute Tipps an künftige Jobber: „Nicht zu lange warten und mindestens sechs Monate im Voraus nach einer geeigneten Stelle suchen. Außerdem abklären, welchen Status der Vertrag hat, mit welchem Zeitaufwand die Tätigkeit verbunden ist, wie die Bezahlung aussieht und welche Pflichten man hat. Einen guten Überblick über geltende rechtliche Bestimmungen geben die Webseiten der Arbeiterkammern und des AMS“, rät Erhart. Tatsächlich gibt es arbeitsrechtliche Unterschiede zwischen Ferialjob und Praktikum. Ein Ferialjob gilt als reguläres Dienstverhältnis, mit Anspruch auf kollektivvertraglichen Gehalt und Urlaub, während beim Praktikum der Ausbildungsaspekt und die Freiwilligkeit im Vordergrund stehen und kein Anspruch auf Gehalt und Urlaub besteht. Allerdings können Betriebe ihre Praktikanten mit einem freiwilligen Taschengeld vergüten. Steigt Gehalt oder Taschengeld über die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 425,70 Euro in Österreich), sind sowohl Ferialangestellter als auch Praktikant automatisch vollversichert.

Diese Umfrage wurde von Jobkralle im August 2017 durchgeführt. Teilgenommen haben europaweit 702 Personen.

www.jobkralle.de

www.jobkralle.ch

www.jobswype.at

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden