Falschangaben bei “Eigennutzung” – Kreditantrag mit falschen Angaben ist gefährlich

Weiterbildungsveranstaltung des FX-Beraternetzwerks mit Initiator Herr Peter Restle

Falschangaben bei "Eigennutzung" - Kreditantrag mit falschen Angaben ist gefährlich

Weiterbildungsveranstaltung des FX-Beraternetzwerks mit Initiator Herr Peter Restle

Wer auf seinem Kreditantrag als Objektangabe “eigengenutze” für seine in Wirklichkeit fremdgenutzte Eigentumswohnung angibt, de, kann unter Umständen durch die Bank eine Täuschung vorgeworfen werden. Was wenn ein Finanzierungsvermittler ohne Wissen der Käufer die abgegebene Falschangabe “Eigennutzung der Immobilie” auf dem Kreditantrag ausfüllt? Ist damit Kapitalanleger zudem der Gefahr einer strafrechtlichen Haftung ausgesetzt? In der ständigen Praxis begegnen den Finanzberatern und Vermittlern des FX-Beraternetzwerks (http://www.fxbn.de) sowie den Juristen und Fachanwälten Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB Falschangaben bei Kreditanträgen. Vorsicht für Verbraucher ist hierbei geboten, denn die Falschangabe “Eigennutzung” könne weitere schwerwiegende Konsequenzen wie Kreditbetrugsvorwurf nach sich. Diskussionsbeitrag zusammenfassend von Herrn Peter Restle.

Die falsche Angabe “Eigennutzung” verhilft zur besseren und schnelleren Kreditvergabe?

Das fehlende Eigenkapital erhöht das Risiko für die Bank, weshalb eine genaue Kreditprüfung erforderlich ist. Gerade bei schwierigen finanziellen Verhältnissen von Immobilienkäufern kann die ggf. falsche Angabe der Selbstnutzung auf dem Finanzierungsantrag bei der Bank den entscheidenden Unterschied bei der Frage der Kreditvergabe ausmachen. Die Kapitalanleger und Käufer treten jedoch in den seltensten Fällen persönlich mit der finanzierenden Bank zum Abschluss des Darlehensvertrages in Kontakt, dies übernimmt in ihrem Namen der Finanzierungsvermittler.

Rechtlich gilt:

Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitskreis Kreditgewährung erläutert: “Oftmals erhalten die Betroffenen erst im Nachhinein durch die Bank Kenntnis über die Falschangabe bei der Kreditanfrage hinsichtlich der Nutzung des Objektes. Auch wenn die Kunden zwar selbst keine falschen Angaben zum Verwendungszweck der Immobilie getätigt haben, so haben sie doch die Richtigkeit der Angaben durch ihren Finanzierungsvermittler durch die Unterschrift bestätigt. Aufgrund dieser Arglosigkeit und der geschäftlichen Unerfahrenheit können sich die betroffenen Kunden des Betrugsvorwurfes durch die finanzierende Bank ausgesetzt sehen und müssen unter Umständen mit einer Strafanzeige rechnen, vom Opfer zum Täter.”

Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Darlehensnehmers

Die Juristen bestätigen, dass der Darlehensnehmer grundsätzlich frei ist in der Verwendung des Darlehensbetrages. Nur wenn mit der finanzierenden Bank eine ausdrückliche und abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, ändert sich die Situation. Aber die Verantwortung eines jeden Darlehensnehmers gegenüber der finanzierenden Bank für die Richtigkeit seiner Angaben kann nicht von der Hand gewiesen werden. Finanzexperte Peter Restle gibt zu bedenken, dass jeder Kunde der einen Darlehensantrag ohne Prüfung der Angaben oder sogar blanko unterschreibt, sich einem strafrechtlichen Risiko aussetzt und eine erfolgreiche Verhandlung mit der Bank im Falle der Schadensbegrenzung erschwert wird. Inwieweit letztendlich eine Strafbarkeit des Bankkunden tatsächlich vorliegt, muss individuell im Einzelfall geprüft werden.

Überprüfung Eigennutzung: Rechte und Pflichten von Banken und Kreditinstituten

Erfahrungen der Juristen und Finanzberatern bestätigen, dass oftmals Banken und Kreditinstitute darauf verzichten, die näheren Umstände der angegebenen Eigennutzung zu prüfen oder den Darlehensnehmer aufzuklären, wenn das Darlehen ordnungsgemäß bedient wird. Leider ist die Vorgehensweise so, dass meistens die Bank wissentlich jahrelang Kontoauszüge an die tatsächliche Anschrift der Darlehensnehmer schickt. Dies ohne dass von Seiten der Bank Fragen gestellt werden, die schon bei einer sorgfältigen Prüfung des Kreditantrages hätten geklärt werden müssen. Ob darin auch ein Mitverschulden der Bank besteht, sollte zur Klärung von etwaigen Ansprüchen jeweils im Einzelfall geprüft werden”, so in der Diskussion unter den Rechtsanwälten, Arbeitskreis Kreditgewährung und FX-Beraternetzwerk.

Fazit: Das Problem der angeblichen Eigennutzung – Prüfen, vor Unterschrift!

Bevor unterschrieben wird, sollten sämtliche Unterlagen von Seiten der Kunden überprüft werden, denn Kontrolle ist besser, Vertrauen wird geschaffen. Unsichere oder sich seitens der Bank wegen Falschangaben einem Betrugsvorwurf ausgesetzten betroffenen Kapitalanleger sollten sich an ei-nen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um später nicht das Nachsehen zu haben.

V.i.S.d.P.:

Peter Restle
Gründungsmitglied und Kooperationspartnerbetreuer
Sofortkontakt FX-Beraternetzwerk unter 0151 – 15285558

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze – oft mehrerer Berater – im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz-Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de

Kontakt
FX-Beraternetzwerk
Peter Restle
Lindachstr. 11
72793 Pfullingen
0151-1528 5558
03212 – 6772677
prestle@fxbn.de

Unser Angebot / Verbraucherhilfe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden