Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?

Fachanwalt Bredereck

Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld bekommen. Und sie könnte im Endeffekt sogar eine Abfindung erhalten, wenn sie gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagt und sich mit ihrer Arbeitgeberin auf einen Abfindungsvergleich einigt.

Zugegeben: Hier handelt es sich um ein Problem, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen betrifft, die unzufrieden mit ihrem Arbeitsplatz sind, aber keine Eigenkündigung aussprechen wollen oder können. Die Frage ist für Mitarbeiterinnen interessant, die trotz innerer Kündigung konstant eine solide Arbeitsleistung abliefern und die man deshalb nicht aus dem Arbeitsverhältnis entlassen will. Schließlich wird die Chefin eine zuverlässige Mitarbeiterin freiwillig nicht vor die Tür setzen, erst recht nicht, wenn in der Branche Fachkräftemangel herrscht.

Solche Arbeitnehmerinnen sind gar nicht so selten! Sie möchten das Unternehmen oder den Tätigkeitsbereich wechseln, aber die eigene Arbeitsethik und das Pflichtgefühl dem Arbeitgeber oder den Kunden gegenüber treibt sie an. Für die Arbeitnehmerin ist das eine schwierige Situation: Vielleicht kann sie wegen der Sperrzeit nicht selbst kündigen oder eben aus Ethik und Pflichtgefühl. Und nicht selten schleppen sich diese Mitarbeiterinnen erkrankt und erschöpft zum Dienst. Das Problem: Über kurz oder lang brechen psychische und physische Krankheiten aus. Manch ein chronisches Rückenleiden hat hier seinen Ursprung.

Als Arbeitsrechtler und Anwalt kann ich niemandem dazu raten, sich am Arbeitsplatz pflichtwidrig zu verhalten und so die Kündigung zu provozieren. Das wäre nicht korrekt und das sollten Sie auch nicht tun. Was Sie allerdings tun können ist, auf sich und ihre Bedürfnisse zu achten und sich ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Sie sich nicht gut fühlen. Häufig sind Arbeitnehmerinnen in dieser Lage eigentlich bereits arbeitsunfähig erkrankt. In diesem Fall sollten Sie zum Arzt gehen. Wenn er Sie arbeitsunfähig krankschreibt, ist das gut für Sie, weil Sie sich gesund pflegen können, aber regelmäßig schlecht für den Arbeitgeber, da er jetzt nicht mehr jeden Tag von Ihrer soliden Arbeitskraft profitiert.

Und Sie können darüber nachdenken, nicht mehr 150% bei der Arbeit zu geben. Als Arbeitnehmerin schulden Sie regelmäßig “nur” eine Arbeitsqualität mittlerer Art und Güte. Das heißt, Sie müssen regelmäßig keine Höchstleistung bringen, sondern regelmäßig nur eine durchschnittliche. Wenn Sie damit anfangen, wird die Kündigung vielleicht bald in Ihrem Briefkasten liegen.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter der angegebenen Telefonnummer oder unserer Hotlinenummer an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

28.06.2018

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