EGRR:  Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher

EGRR: Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher

Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren auch 2018 von einer Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer

EGRR:  Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher

Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der EGRR. (Bildquelle: EGRR)

Energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können auch 2018 vom Spitzenausgleich in voller Höhe profitieren. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeskabinett Mitte Dezember. Voraussetzung für die Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer ist seit 2013 der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder – im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen – ein durchgeführtes Energieaudit.

“Die Steuervergünstigungen stellen eine Gegenleistung des Staates für die im Jahr 2000 abgeschlossene Klimavereinbarung mit der deutschen Wirtschaft dar. Als Argument führt die Politik zudem die Förderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes an. Allerdings werden private Verbraucher zusätzlich belastet, ungeachtet der individuellen Lebenssituationen von Familien und Alleinerziehenden”, sagt Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG. Sie stünden vor geschätzten Mehrkosten in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. “Die bevorzugten Unternehmen könnten diesen Betrag im Normalfall ohne Probleme zahlen.”

Etwa 17 Millionen Haushalte waren im ersten Quartal dieses Jahres von einer Erhöhung ihrer Tarife betroffen – trotz sinkender Großhandelspreise für Strom, den geringer ausfallenden Abgaben für die staatliche Ökostromumlage sowie die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und der Netzentgelte. Letztere sind der größte Kostentreiber bei den Strompreisen. “Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind die wachsenden Unterschiede in Netzentgelthöhen und -strukturen nicht begründbar. Warum sind beispielsweise die Preise im Nordosten höher als im Westen Deutschlands?”, so Bohlen.

Bei einer Erhöhung der Stromgebühren können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wer dies in Erwägung zieht, sollte schnell handeln und per Einschreiben kündigen. Häufig beträgt die Wechselfrist nur zwei Wochen. Haushaltskunden haben je nach Region inzwischen die Wahl zwischen im Schnitt rund 100 verschiedenen Versorgern.

Als bundesweiter Strom- und Gasanbieter arbeitet die EGRR im Gegensatz zu den meisten anderen transparent und ohne Gewinnabsicht. Dabei sind Fairness und Transparenz die wichtigsten Grundbausteine für das Handeln der Genossenschaft. Dem hart umkämpften Markt stellt sie sich zusätzlich mit einer fundierten Energieberatung sowie einem ausgeprägten Service. Das Geschäftsjahr 2016 schloss die EGRR mit einem Plus von 392.500 Euro ab. Von dem guten Ergebnis profitieren auch die 4.000 Mitglieder. Laut Beschluss der diesjährigen Vertreterversammlung wird ihnen eine Dividende von zehn Prozent ausgeschüttet.

Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) mit Sitz in Dinslaken wurde im Jahr 2007 durch Gerfried I. Bohlen gegründet und beschäftigt heute zwölf Mitarbeiter. Mit starken Partnern, 20.000 Kunden und mehr als 4.000 Mitgliedern setzt sich die EGRR – anders als die meisten anderen Energiegenossenschaften – bundesweit für die Umsetzung der Energiewende und eine lebenswerte Zukunft ein. Als “alternatives Unternehmen”, das transparent und ohne Gewinnabsicht arbeitet, stellt sie sich dabei dem Markt mit den Produkten Strom und Gas, einer fundierten Energieberatung sowie einem ausgeprägten Service.

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