Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Telekommunikationsrecht

Schadenersatz für Internet-Ausfall

Das Internet ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Alltagslebens geworden. Wie die D.A.S. mitteilte, hat der Bundesgerichtshof aus diesem Grund einem Nutzer Anspruch auf Schadenersatz gewährt, nachdem dessen Internetanschluss bei einer Tarifumstellung zwei Monate lang ausgefallen war.
BGH, Az. III ZR 98/12

Hintergrundinformation:
Immer wieder kommt es vor, dass Telefon- und Internetkunden bei Vertrags- oder Tarifumstellungen wochen- oder monatelang vom Netz abgeschnitten sind. Auch im Rahmen von Netzausfällen durch technische Störungen können schnell ein oder zwei Tage ohne Anschluss die Folge sein. Ein Ärgernis – nicht nur, wenn der Anschluss womöglich auch beruflich genutzt wird. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob Privatkunden bei einem Anschlussausfall Schadenersatz verlangen können. Der Fall: Ein Kunde hatte seinen DSL-Anschluss auf einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter umstellen lassen. Infolge eines vom Anbieter verursachten technischen Fehlers fiel der Anschluss zwei Monate lang komplett aus. Über den Anschluss liefen Festnetztelefon, Fax (Voice und Fax over IP) und der Internetzugang. Der Kunde forderte Schadenersatz – die Kosten für Prepaidkarten zum mobilen Telefonieren sowie 50 Euro am Tag für den Nutzungsausfall der drei Kommunikationswege. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gestand dem Kunden nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung einen Schadenersatzanspruch für den Ausfall des Internetanschlusses zu. Das Gericht betonte, wie wichtig das Internet auch im privaten Bereich für das tägliche Leben geworden sei. Auch die Prepaidkarte müsse ihm ersetzt werden. Für den Ausfall von Festnetztelefon und Fax gebe es keinen Schadenersatz, weil diese durch Handy und Post ersetzbar seien. Allerdings reduzierte das Gericht den Schadenersatz auf die für die Bereitstellung eines Internetanschlusses ohne Fax und Telefon und ohne den Unternehmensgewinn des Anbieters üblichen Kosten. Diesen Betrag muss die Vorinstanz nun berechnen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013, Az. III ZR 98/12

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden