“Der hat die Finger gehoben…”

“Der hat die Finger gehoben…”

Was ist die eidesstattliche Versicherung?

"Der hat die Finger gehoben..."

Falsch schören bei einer e.V.? — Besser nicht… (Bildquelle: pixabay)

Beim Thema “eidesstattliche Versicherung” wird wohl jeder ein wenig nervös. Das gilt sicher auch für einen angehenden Betriebswirt/in IHK, dem die Frage nach dem Sinn und Zweck einer solchen eidesstattlichen Versicherung in einer Prüfung gestellt. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erklärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert deshalb, was es mit dieser Versicherung an Eides statt auf sich hat.

Der Begriff “eidesstattliche Versicherung” oder “Versicherung an Eides statt” bedeutet nichts mehr und nichts weniger, als dass ein Eid geleistet wird für etwas Bestimmtes.

Genauer betrachtet handelt es sich dabei um eine Vermögensaufstellung des Schuldners, und zwar eine, auf die er einen Eid leitet leistet. Eine eidesstattliche Versicherung, auch kurz E.V. genannt, ist also eine beeidigte Vermögensaufstellung des Schuldners. Und sie bedeutet im Übrigen auch nichts Gutes für die Situation des Schuldners.

Sie erfolgt immer nur auf Antrag des Gläubigers, und zwar beim zuständigen Amtsgericht. Entscheidend für die Zuständigkeit ist, wo der Schuldner seinen Wohnort hatte zu dem Zeitpunkt, als die Forderung entstanden ist. Für den Gläubiger bedeutet dies aber nun: Ab dann muss er den Schuldner in Ruhe lassen. Er hat also keinerlei Vorteil, wenn der Schuldner eine e.V. abgibt, und er darf auch keine auch noch so geringen Ratenzahlungen mehr von dem Schuldner annehmen. Umgekehrt hat dies für den Schuldner den Vorteil, dass er ab dann Ruhe hat vor den Gläubigern, denn die sehen: Er hat jetzt öffentlich erklärt, dass er nichts mehr hat.

Beeidigte vollständige und richtige Vermögensaufstellung des Schuldners

Der Schuldner muss nun eine Vermögensaufstellung machen und er muss beeidigen, dass das genau das ist, was er hat — er beeidigt also hier die Vollständigkeit und die Richtigkeit. Legt er hier einen falschen Eid ab, kann er dafür empfindlich bestraft werden.

Und dann folgt noch etwas, nämlich die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Dieses ist allerdings nicht öffentlich, und die Eintragung kann später auch wieder gelöscht werden.

Wenn der Gläubigen den Antrag gestellt hat und der Schuldner sich weigert, die E.V. abzugeben, dann kann er auf Antrag und Kosten des Gläubigers dazu gezwungen werden, und zwar durch Haft bis sechs Monate (so genannte “Beugehaft”).

Das komplette, kostenlose Video ” Was ist die eidesstattliche Versicherung?” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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