Erbfeststellungsklage – eine Alternative zum Erbschein?

Mit dem Erbschein können Erben gegenüber Banken, Ämtern etc. ihr Erbrecht nachweisen. Auch der Streit um die Erbenstellung kann gut im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht ausgekämpft werden.

Der Erbschein ist allerdings lediglich ein sogenanntes Zeugnis über das Erbrecht mit Klarstellungsfunktion. Ihm kommt daher nur eine Vermutungsfunktion zu. Es wird  also vermutet, dass die im Erbschein genannten Personen Erben sind. Materielle Rechtskraft entfaltet eine Entscheidung im Erbscheinverfahren dagegen nicht – selbst wenn alle Instanzen durchlaufen wurden.

Der falsche Erbschein

Man muss sich also darüber im Klaren sein, dass man nach deutschem Erbrecht automatisch mit der Erbfall Erbe wird. Dafür bedarf es keiner Annahme der Erbschaft und auch keines Erbscheins. Entspricht der Erbschein nicht der tatsächlichen Erbfolge, ist er schlichtweg falsch und kann  eingezogen werden.

Im Erbstreit kommt man daher mit dem Erbscheinverfahren  nicht immer direkt zum Ziel.

Klarheit für eine Erbfeststellungsklage durch Zivilprozess?

Eine rechtskräftige Entscheidung im Streit um das Erbrecht gibt es nur im Zivilprozess. An das Urteil, dass auf eine Erbfeststellungsklage ergeht,  ist grundsätzlich auch das Nachlassgericht gebunden. Ein Erbscheinverfahren kann durch eine solche Feststellungsklage entbehrlich werden.

Im Zivilprozess können und müssen die streitenden Parteien aktiver sein als vor dem Nachlassgericht. Im Erbscheinverfahren herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz – ein Vorteil, wenn man selbst kaum über Informationen verfügt. Auch das Kostenrisiko spricht erst einmal für das Erbscheinverfahren und gegen den Zivilprozess – es sei denn es kann als taktisches Mittel gegen die Gegner eingesetzt werden.

Der Rechtsanwalt als strategischer Weichensteller beim Erbschein

Welcher Weg  ist nun der bessere? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel muss hier der beauftragte Rechtsanwalt rechtzeitig die Strategie bestimmen und die Weichen stellen. Dabei muss er unter anderem die mögliche Verfahrensdauer, die nervliche und finanzielle Belastbarkeit des Mandanten und die Beweislage beachten.

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt. Im Erbstreit geht es häufig um „alles oder nichts“. Entsprechend intensiv werden die Auseinandersetzungen der in Frage kommenden Erben geführt – ob nun vor dem Landgericht oder dem Nachlassgericht.

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